Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

topplus News

Leserfrage: Lkw-Führerschein: Prüfung erneut ablegen?

Frage: Nach 5 Jahren Besitz ist mein Lkw-Führerschein Ende 2011 abgelaufen. Da ich ihn zu dem Zeitpunkt nicht benötigte, habe ich ihn nicht verlängern lassen. Jetzt wollte ich ihn wieder aktivieren und reichte die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen bei der zuständigen Stelle ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:Nach 5 Jahren Besitz ist mein Lkw-Führerschein Ende 2011 abgelaufen. Da ich ihn zu dem Zeitpunkt nicht benötigte, habe ich ihn nicht verlängern lassen. Jetzt wollte ich ihn wieder aktivieren und reichte die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen bei der zuständigen Stelle ein. Diese teilt mir nun mit, dass ich für die Klasse C und CE erneut eine Prüfung ablegen müsse. Der Grund: Der Zeitraum, in dem ich den Führerschein nicht genutzt habe, sei nun länger, als der Zeitraum, in dem ich ihn nutzte. Ist das rechtens? Auch, wenn ich durchgängig landwirtschaftliche Maschinen gefahren bin, die gewerblich als Lkw laufen würden?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort: Leider ist das Amt im Recht. Ist Ihr Lkw-Führerschein (Klasse C, CE) abgelaufen, müssen Sie diesen zwar nicht direkt verlängern lassen – Sie können Tage, Wochen, Monate, sogar Jahre warten, um ihn mithilfe der Gesundheitsprüfung und des augenärztlichen Gutachtens wieder zu aktivieren.


Ist der Führerschein allerdings mehrere Jahre abgelaufen, sind viele Führerscheinstellen der Meinung, dass wegen fehlender Fahrpraxis die erforderliche Befähigung fehlt. Häufig ordnen sie dann eine praktische Prüfung, aber auch in manchen Fällen eine theoretische Prüfung an. Leider gibt es bei den Behörden unterschiedliche Auffassungen bzw. Regeln bei der Überschreitung der Ablauffrist – das heißt, jede Stelle urteilt anders.

Wie Ihre zuständige Behörde, haben sich mittlerweile viele Fahrerlaubnisbehörden auf fünf Jahre festgelegt und fordern nach diesem Zeitraum eine erneute praktische und theoretische Prüfung. Eine andere Behörde hätte die Eignungsvoraussetzungen gegebenenfalls großzügiger beurteilt. 


Da Sie aber durchgängig landwirtschaftliche Maschinen gefahren sind, die gewerblich als Lkw laufen würden, können Sie argumentieren, dass Sie sehr wohl Fahrpraxis haben. Am besten belegen Sie das durch entsprechende Bescheinigungen des Arbeitgebers und Fotos der Fahrzeuge.


Wenn Sie Glück haben, erkennt Ihre Behörde das als ausreichende Eignungsvoraussetzung an.


Fragen Sie top agrar

 

Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Stellen Sie uns Ihre Frage per E-Mail an leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01 64 44, Fax: 0 25 01/80 16 54, oder Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor. Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch direkt per Mail

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.