Unsere Zuckerrübenanbauer stehen laut DBV-Präsident Joachim Rukwied vor großen Herausforderungen, weil am 1. Oktober 2017 die Zuckermarktordnung ausläuft. Wie er am Mittwoch auf dem Kongress der Internationalen Vereinigung der Europäischen Rübenanbauer (CIBE) in Berlin erläuterte, steht die Branche dann unmittelbar im Wettbewerb mit den großen Erzeugungsregionen Brasilien, Thailand und Indien, in denen kostengünstig Zuckerrohr angebaut wird.
"Deshalb erwarten wir von EU-Kommission und EU-Parlament wirksame politische Maßnahmen, damit der heimische Rübenzucker auf dem liberalisierten Zuckermarkt überhaupt eine Chance hat." Dazu zählt die Möglichkeit, ab 2017 Zucker unbegrenzt exportieren zu dürfen und die Aufrechterhaltung des Außenschutzes für den europäischen Zuckermarkt.
Durch das Ende der Zuckermarktordnung mit Mengenregulierung und Rübenmindestpreis wird auch auf dem letzten regulierten europäischen Agrarmarkt Liberalisierung und Globalisierung Einzug halten. Von den Landwirten werden fortan verstärkt unternehmerische Entscheidungen gefordert. „Die Rübenanbauer müssen künftig Lieferbedingungen, Mengen- und Preiskonditionen ebenso verhandeln wie Transportkosten“, stellte Rukwied fest.
Ganz entscheidend werde aber sein, welchen unternehmerischen Gestaltungsrahmen ihnen die EU-Agrarpolitik lasse. Innerhalb der EU werde der Wettbewerb durch die unterschiedliche Umsetzung des Greenings in den EU-Ländern sowie die Möglichkeit der Teilkopplung der Direktzahlungen verzerrt.
„Wir brauchen in der EU-Agrarpolitik wieder Einheitlichkeit, Vereinfachung und Entbürokratisierung“, forderte der Bauernpräsident. Zudem müsse es der EU wieder möglich sein, Zucker unbegrenzt zu exportieren. Die derzeitige Exportbeschränkung auf jährlich 1,37 Millionen Tonnen Zucker sei aufzuheben.
Da die außereuropäischen Zuckerproduzenten weiterhin Wettbewerbsvorteile durch Produktionssubventionen und Marktordnungen haben, so Rukwied: „Wegen der Zucker-Subventionen in Übersee wird auch der Außenschutz für den europäischen Zuckermarkt unerlässlich bleiben und darf nicht durch bilaterale Handelsabkommen weiter ausgehöhlt werden.“