Das Gremium stimmte bei der Beratung des Entwurfs zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am Montag vergangener Woche nahezu einmütig einem Antrag Schleswig-Holsteins zu, der eine Streichung des Fütterungsverbotes für tierische Fette an Nicht-Wiederkäuer wie Schweine und Geflügel vorsieht. Deutschland ist das einzige Mitgliedsland der Europäischen Union, wo die Verfütterung von Fetten tierischen Ursprungs an Nutztiere untersagt ist. Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) hatten immer wieder auf eine Aufhebung des Verbots gedrängt und in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass Schlachttiere aus anderen EU-Staaten, die tierische Fette in den Futterrationen erhalten hätten, nach Deutschland importiert und hier konsumiert würden. Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sieht unter anderem auch eine Anhebung der Bußgelder für den Handel mit verdorbenem Fleisch vor. So soll der Höchstsatz von bisher 20 000 Euro auf 50 000 Euro heraufgesetzt werden. Händler, denen verdorbene oder zu lange gelagerte Lebensmittel angeboten werden, sollen verpflichtet werden, dies den Behörden zu melden.
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