Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2015 beschlossen. Der Entwurf sieht für den Agrarhaushalt 2015 insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 5,32 Mrd. Euro vor. 69 % davon entfallen auf den Agrarsozialbereich.
Bundesagrarminister Christian Schmidt zeigte sich anschließend überzeugt, dass der zusätzliche Bundeszuschuss in Höhe von 38 Mio. Euro auch 2015 für Verlässlichkeit in der agrarsozialen Sicherung sorgen wird. Das kann der Bauernverband (DBV) so nicht unterschreiben. Seiner Meinung nach hat der Bundeshaushalt 2015 neben den vielen Lichtblicken auch Schatten.
Positiv bewertet der DBV die Steigerung der Ausgaben für Forschung und Innovation, die Einrichtung eines Bundesprogramms Ländliche Entwicklung sowie die weitere Unterstützung der agrarsozialen Sicherungssysteme. Dagegen finden die aktuellen Herausforderungen bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung und bei der Agrarstrukturförderung weiterhin keine hinreichende Berücksichtigung.
Bei dem vorgesehenen neuen Bundesprogramm Ländliche Entwicklung, dotiert mit 10 Mio. Euro, erwartet der DBV, dass hierüber Strategien und Maßnahmen zur Förderung ländlicher Räume konzipiert und erprobt werden. Die vorgesehenen zusätzlichen Bundesmittel in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sollen die verringerten Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds auffangen. Dies begrüßt der DBV ausdrücklich.
Nicht akzeptabel sei jedoch die Reduzierung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung gegenüber dem Vorjahr um weitere 25 Mio. Euro. Die Reduzierung der Bundesmittel fällt mit der Umstellung des regionalisierten auf einen bundesweiten Beitragsmaßstab zusammen, so dass die daraus resultierenden höheren Beitragsbelastungen für viele Betriebe weiter verschärft werden, so der Verband.
Darüber hinaus fordert der DBV, die im Jahr 2011 erfolgte Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wenigstens teilweise wieder rückgängig zu machen. Hier geht es nach Auffassung des DBV um die Förderung von Investitionen in Wertschöpfung und Arbeitsplätze.
Landwirtschaftliche Investitionsförderung müsse wieder zu einer Wirtschafts- und Innovationsförderung entwickelt, der ländliche Wegebau unterstützt und Grundelemente der Breitbandförderung ausgebaut werden. Dies sei nur mit einer deutlichen Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe möglich, so der DBV. Auch eine Einbeziehung des notwendigen Hochwasserschutzes in die Gemeinschaftsaufgabe dürfe nur erfolgen, wenn zusätzliche Mittel bereitgestellt werden (Sonderrahmenplan).
vgl.:
Agrarhaushalt 2014 gesichert (30.6.2014)