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Meinungsvielfalt zum Greening

Bei der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt es deutliche Auffassungsunterschiede zwischen Koalition und Opposition, aber auch innerhalb der Koalition.

Lesezeit: 5 Minuten

Bei der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt es deutliche Auffassungsunterschiede zwischen Koalition und Opposition, aber auch innerhalb der Koalition. Das ist bei der ersten Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz am vergangenen Donnerstag (3.4.) im Bundestag deutlich geworden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidtsprach sich erneut dafür aus, auf ökologischen Vorrangflächen eine Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis und damit unter Anwendung von Düngung und Pflanzenschutz zuzulassen. „Die gute fachliche Praxis bei Zwischenfrüchten und Eiweißpflanzen muss möglich sein“, betonte der Minister.

 

Demgegenüber erteilte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Vogt, einem Einsatz von chemischen Pflanzenschutz- und mineralischen Düngemitteln auf ökologischen Vorrangflächen eine Absage. Dies ergebe sich aus der Prämisse, dass bei der Bewirtschaftung dieser Flächen ökologische Gesichtspunkte Vorrang vor wirtschaftlichen haben müssten. Vogt ließ erneut erkennen, dass die vorgesehene Umschichtung von 4,5 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule aus Sicht ihrer Fraktion lediglich ein erster Schritt sein könne, dem künftig weitere folgen müssten. Allerdings müsse man das einstimmige Votum der Länderagrarminister in dieser Frage akzeptieren.


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Pflege von Grünland muss möglich bleiben


Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann bezeichnete die vorgesehene generelle Einstufung von Dauergrünlandgebieten in Natura-2000-Gebieten als umweltsensibles Dauergrünland und das daraus folgende generelle Umwandlungs- und Pflugverbot als falsch. „Niemand will Umwandlung, aber eine Pflege muss möglich bleiben“, forderte die Vorsitzende des Bundestagsernährungsausschusses. Alles andere sei fachlich nicht begründet und rechtlich auch nicht notwendig. Notwendig sei eine differenzierte Betrachtung von Dauergrünland in Natura-2000–Gebieten. Ähnlich argumentierte die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann. Auch sie ist gegen ein Verbot selbst von Pflegeumbrüchen auf allen Grünlandflächen in Natura-2000-Gebieten. Eine Lösung mahnte Tackmann für die Schaf- und Ziegenhalter an, die ohne Mutterschafprämie kaum überleben könnten, die jedoch für die Deichpflege und die Offenhaltung der Landschaft dringend gebraucht würden.


Gute fachliche Praxis aus Grünen-Sicht nicht ökologisch


Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorffwarf der Bundesregierung einmal mehr eine Blockade von wichtigen Reformansätzen in der EU-Agrarpolitik vor. Um zumindest die nochvorhandenen positiven Ansätze zu sichern, forderte Ostendorff ein Verbot von Pflanzenschutz- und Düngemitteln auf ökologischen Vorrangflächen und einen strikten Grünlandschutz an allen umweltsensiblen Standorten. Zudem müssten die Umschichtung in die Zweite Säule erhöht und die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 200 Mio Euro aufgestockt werden. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike  Höfken  erteilte zudem einem Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen eine Absage. Der sei zwar gute fachliche Praxis, aber keine ökologische Vorrangleistung, sagte die Grünen-Politikerin in der Debatte. Höfken kündigte an, im Bundesrat alles daran zu setzen, eine Verwässerung beim Greening zu verhindern.


Verpasste Chancen


Ähnlich wie die Grünen argumentierte der CDU-Abgeordnete Hans-Georg von der Marwitz. Nach seiner Auffassung werden weder der Anteil von 5 % ökologischer Vorrangfläche noch die vorgesehene Umschichtung von 4,5 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule den Erfordernissen gerecht. Erneut bedauerte von der Marwitz, dass es zu keiner Kappung und Degression der Direktzahlungen komme, weil man damit seiner Ansicht nach ein „Steuerungsinstrument gegen den grassierenden Strukturwandel“ in Ostdeutschland gehabt hätte. Insgesamt sei die GAP-Reform „kein großer Wurf“, lasse aber die Möglichkeit für weitergehende Schritt zu einem späteren Zeitpunkt. Der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese mahnte eine Verpflichtung an, die ökologischen Vorrangflächen in einen räumlichen Bezug zur Betriebsstätte zu legen. Ziel müsse es sein, einer Verlagerung der Vorrangflächen aus landwirtschaftlichen Gunstregionen mit intensiver Bewirtschaftung auf ertragsschwächere Standorte zu verhindern. 


Praxistaugliche Regelungen


Nach den Worten der agrarpolitischen Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Marlene  Mortler, schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für eine „Agrarreform zum Wohl von Landwirtschaft und Umwelt“. Voraussetzung sei jedoch, „dass wir in Berlin und Brüssel zügig praxistaugliche Regelungen auf den Weg bringen“. Dies gelte beispielsweise mit Blick auf den Umgang mit ökologischen Vorrangflächen. Auch über die Regelungen für das Dauergrünland werde man noch sprechen müssen. „Unsere Bauernfamilien brauchen Planungssicherheit“, so Mortler. Mit dem Entwurf würde kleineren und mittleren Betrieben „quer durch die Republik weiter der Rücken gestärkt“. Die Koalition setze damit auch in Zukunft auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, „in der kleine genauso wie große Betriebe ihren Platz haben“. Die Zukunft der bäuerlichen unternehmerischen Landwirtschaft sei für den Erhalt der Vielfalt der Kulturlandschaften zentral. Die Bauernfamilien sicherten nicht nur die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln; sie prägten vielmehr auch wirtschaftlich, ökologisch und sozial das Gesicht der ländlichen Räume. 


Anhörung im Bundestag


Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz führt der Ernährungsausschuss des Bundestages an diesem Montag (7.4.) seine erste öffentliche Anhörung in dieser Legislaturperiode durch. Als Einzelsachverständige geladen sind der Präsident des Thünen-Instituts (TI), Prof. Folkhard Isermeyer, der Geschäftsführende Direktor der Sektion Landwirtschaft und Umwelt am Department für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Göttingen, Prof. Johannes Isselstein, sowie der agrarpolitische Sprecher vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Jochen Dettmer. Den Abgeordneten Rede und Antworten stehen werden zudem Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens, ferner Vertreter des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und des Bundesverbandes Berufsschäfer. AgE

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