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Milch und Fleisch künftig mit GVO-Aufdruck?

Die Bundesregierung will zu gegebener Zeit ihren Plan einer GVO-Positivkennzeichnung in Brüssel einbringen. Das erklärte ein Regierungssprecher am Donnerstag. Konkret würde eine solche Positivkennzeichnung bedeuten, dass auch Fleisch und Milch von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel bekamen, eine GVO-Kennzeichnung erhalten muss.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will zu gegebener Zeit ihren Plan einer GVO-Positivkennzeichnung in Brüssel einbringen. Das erklärte ein Regierungssprecher am Donnerstag. Konkret würde eine solche Positivkennzeichnung bedeuten, dass auch Fleisch und Milch von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel bekamen, eine GVO-Kennzeichnung erhalten muss. Damit würden auf einen Schlag zahlreiche tierische Produkte in den Kühlregalen kennzeichnungspflichtig.


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Dr. Claudia Döring vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) verspricht sich von solch einer Positivkennzeichnung, dass der Verbraucher mit gekennzeichneten Lebensmitteln konfrontiert würde. Durch die Positivkennzeichnung würde die Gentechnik begreifbar, betonte Döring. Schließlich seien 95 % aller in der Lebensmittelwirtschaft verwandten Aminosäuren mit Hilfe der Gentechnik hergestellt. Döring sieht daher eine "Irreführung der Verbraucher".


Mehr Klarheit in der Kennzeichnung gefordert


Die bisherige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung ist laut DBV-Präsident Gerd Sonnleitner "eine scheinheilige Lösung". Gebrauch machten von dieser Kennzeichnung bisher nur wenige Anbieter, unter anderem die Molkerei FrieslandCampina bei ihrer Frischmilch der Marke Landliebe. Sonnleitner forderte mit Blick auf die angestrebte verschärfte Prozesskennzeichnung mehr Klarheit in der Kennzeichnung und einen praktikablen Schwellenwert bei Verunreinigungen mit GVO, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. "Ich bleibe dabei, unser Ziel ist die Schweizer Lösung", betonte der DBV-Präsident mit Blick auf den in der Eidgenossenschaft geltenden Schwellenwert von 0,5 % für solche Verunreinigungen mit GVO, die zwar noch nicht offiziell genehmigt sind, aber bereits eine wissenschaftliche Sicherheitsprüfung durchlaufen haben.


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