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Mindestlohn: DBV sieht Lebensmittelhandel in der Pflicht

Die negativen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die deutsche Erzeugung von Obst und Gemüse haben die weltgrößte Messe für Obst und Gemüse, die Fruit Logistica in Berlin, überschattet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die negativen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die deutsche Erzeugung von Obst und Gemüse haben die weltgrößte Messe für Obst und Gemüse, die Fruit Logistica in Berlin, überschattet. Nach Einschätzung des DBV wird es in der Verantwortung des Lebensmitteleinzelhandels liegen, jetzt dem Bekenntnis zu Regionalität Taten folgen zu lassen und dem Verbraucher auch 2015 ein breites und vielfältiges Angebot an heimischem Obst und Gemüse zugänglich zu machen.


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Ohne eine entsprechende Anpassung der Erzeugerpreise könnten beispielsweise Erdbeeren, Einlegegurken und Spargel aus Deutschland nur noch eingeschränkt angeboten werden, warnte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) beim DBV.


Der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) befürchtet eine starken Rückgang bei den Sonderkulturen und Einbußen bei den verarbeitenden Betrieben beziehungsweise eine Verlagerung der Produktion ins Ausland, wenn der Lebensmitteleinzelhandel nicht die höheren Kosten der Erzeuger berücksichtigt.


Schutzmechanismen erhalten


BOGK-Geschäftsführer Christoph Freitag kündigte an, sich bei Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles dafür einzusetzen, dass die Dokumentationspflichten für den Mittelstand abgebaut werden.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sei indes aufgefordert, die regionalen Schutzmechanismen zu erhalten, gerade im Hinblick auf die geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den USA. Auch müsse Schmidt den Export von deutscher Ware unterstützen, betonte Freitag.


Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte unterdessen die Ankündigung von Nahles, die Auswirkungen der Umsetzung des beschlossenen gesetzlichen Mindestlohns durch eine Kommission prüfen zu lassen. „Insbesondere der erheblich höhere Verwaltungsaufwand durch die Aufzeichnungspflichten, die Einschränkungen bei den Arbeitszeitkonten und die nicht gelösten Fragen im Zusammenhang mit den mitarbeitenden Familienangehörigen müssen dringend nachverhandelt werden“, erklärte ZVG-Präsident Jürgen Mertz.


Das jetzige Gesetz sei ein Bürokratiemonster. Bereits Anfang Januar habe Nahles zugesagt, gemeinsam mit dem Berufsstand nach Lösungen suchen zu wollen. Man nehme die Ministerin beim Wort und werde die Verhandlungen genau verfolgen, so Mertz.

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