Ein möglicher Mindestlohn würde künftig für alle Beschäftigten gelten. Obst- und Gemüsebauern sollten aber zumindest bei kurzfristig beschäftigten Saisonarbeitern entlastet werden, meint Bundesagrarminister Christian Schmidt. Er denkt dabei z.B. an geringere Sozialabgaben oder Steuern für die Erntehelfer. Eine generelle Ausnahme für Landwirte, die Saisonarbeiter beschäftigen, sei allerdings nicht möglich, weil das gegen das Europarecht verstößt, heißt es.
Der Bauernverband lässt sich von den Beschwichtigungen allerdings in seiner Kritik nicht beirren. DBV-Präsident Joachim Rukwied brachte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erneut seine Bedenken gegen die Einführung eines Mindestlohns zum Ausdruck. Der Anbau von Obst, Gemüse und Wein in Deutschland würde darunter "erheblich leiden". Seiner Meinung nach würde ein "nicht unerheblicher Teil der Produktion" ins Ausland abwandern. Das gelte für Spargel, aber auch für Erdbeeren und anderes Obst. Alternativ, warnt Rukwied weiter, müsste deutscher Spargel 30 % teurer werden.
Stattdessen schlägt der Präsident vor, dass für Beschäftigungen, die auf 50 Arbeitstage im Jahr beschränkt und in der Regel sozialversicherungsfrei sind, nur 80 % des Mindestlohns gelten sollten. Er begründet seine Sorge damit, dass der Arbeitseinsatz bei manchen Obst- und Gemüsekulturen 60 bis 80 % der Produktionskosten ausmache. Eine Lohnerhöhung von bis zu 25 % werde daher massiv die Kosten erhöhen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt derartige Sonderregelungen für bestimmte Branchen allerdings nach wie vor ab.
Aktuelle Entwicklung:
Tarifverhandlungen zum Mindestlohn ohne Ergebnis vertagt (23.6.2014)