Der zum 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn hat empfindliche Auswirkungen auf die Beschäftigung von Erntehelfern. Das bestätigen laut dem Landvolk Niedersachsen die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Thünen Instituts. Die höhere finanzielle Belastung der einzelnen Betriebe lässt sich danach nicht mit höheren Erzeugerpreisen kompensieren.
Der Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn macht es den hiesigen Erzeugern schwer, die steigenden Produktionskosten an den Verbraucher weiterzugeben.Die Betriebsleiter suchen nach anderen Wegen, die Kosten zu dämpfen und wählen die Mechanisierung als Ausweg. So investieren immer mehr Spargelanbauer in die sogenannte Spargelspinne, eine Hilfsmaschine, die bei der Spargelernte die Folien vom Boden hebt und nach dem Stechen wieder ablegt. Diese Aufgabe wurde bisher von Arbeitskräften erledigt.
Betriebe gaben bei der vom Bundeslandwirtschaftsministerium beauftragten Umfrage an, dass sie durch den höheren Lohn auch höheren Einsatz seitens der Saisonkräfte erwarten. Aber auch von den Beschäftigten selbst wird der Mindestlohn nicht unbedingt als Erfolgsmodell empfunden. Er verpflichtet die Betriebsleiter zu genauen Aufzeichnungen und Arbeitszeitnachweisen. Akkordarbeit wird jetzt in täglicher Arbeitsleistung erfasst, Wochenarbeitsstunden werden begrenzt bzw. reduziert. Dieser Aspekt stößt bei den Saisonarbeitskräften auf Kritik, ihr Hauptinteresse zielt auf möglichst viel Arbeit mit entsprechenden Verdiensten in kurzer Zeit.
Nach Aussagen des Thünen Instituts könnte sich durch den Mindestlohn darüber hinaus der Anbau arbeitsintensiver Kulturen verringern. Der Fokus liege dann beim Sortenspektrum mit geringem Arbeitsaufwand bei Pflege und Ernte sowie höheren Ernteleistungen. Fruchtgröße, Stangendurchmesser beim Spargel, Reifezeitpunkt und -verlauf und die Eignung zur mechanisierten Ernte würden dann immer größere Bedeutung erlangen statt Geschmack oder innerer Qualität.
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