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Ministerium prüft Veröffentlichung von Agrarbeihilfen im Internet

Die Veröffentlichung detaillierter Angaben zu Empfängern von Agrargeldern und den von ihnen erhaltenen Beihilfen im Internet steht möglicherweise auf der Kippe.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Veröffentlichung detaillierter Angaben zu Empfängern von Agrargeldern und den von ihnen erhaltenen Beihilfen im Internet steht möglicherweise auf der Kippe. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Veröffentlichungspraxis für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht und als "gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz" einstufte, sah sich das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Prüfung der im vergangenen Jahr verabschiedeten Regelung veranlasst. Eine Sprecherin bestätigte am vergangenen Freitag, dass "das Verfahren derzeit im Haus geprüft wird".


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Nicht äußern wollte sie sich zum Appell des DBV an Bund und Länder, die Veröffentlichung im Internet unverzüglich zu stoppen und nicht länger Betriebsdaten von Landwirten ins Internet einzustellen. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) schloss sich der Forderung des DBV an. Ersten vorläufigen Einschätzungen von Rechtsexperten der Bundesregierung zufolge stehen die Vorschriften zur Veröffentlichung der Agrarbeihilfen im Internet aber nicht im Widerspruch zum EU-Recht. Die Juristen des Bundes halten deshalb einen Weiterbetrieb der Webseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de , unter der die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Zahlungen veröffentlicht, für möglich.


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzte mit Beschluss vom 27. Februar das Klageverfahren eines Landwirts gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von EU-Agrarbeihilfen im Internet aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Vorschriften zur Überprüfung vor.


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