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Mittelumschichtung bleibt auf vereinbartem Niveau

Die zuständigen Ressorts haben ihren Streit über einzelne Aspekte bei der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beigelegt. Das hat Staatssekretär Dr. Robert Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die zuständigen Ressorts haben ihren Streit über einzelne Aspekte bei der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beigelegt. Das hat Staatssekretär Dr. Robert Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt.


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„Unser Haus und das Bundesumweltministerium haben in der Diskussion über das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz einen tragfähigen Kompromiss gefunden“, sagte Kloos vergangene Woche in Berlin. Dabei habe man gleichermaßen Wert gelegt auf „den echten Mehrwert für die Umwelt“ sowie auf eine praktikable Umsetzung für die Landwirte.


Dem Staatssekretär zufolge bleibt es bei der vorgesehenen jährlichen Umschichtung von 4,5 % der nationalen Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule ab 2015. Damit stünden in Zukunft jährlich knapp 229 Mio Euro zusätzlich für konkrete Maßnahmen zur Verfügung. Gegenüber der letzten Finanzplanungsperiode sei das ein Zuwachs von 4 % in der Zweiten Säule. Mit dem Umweltressort habe man sich zudem darauf verständigt, diese Umschichtung im Jahr 2017 zu überprüfen. „Diese Prüfung wird ergebnisoffen sein“, betonte Kloos.


Spielräume nutzen


Einig seien sich die beiden Ministerien zudem, dass die Landwirte in Deutschland die angebotenen Spielräume für ökologische Vorrangflächen ausnutzen sollen. Dazu gehören laut Kloos die Maßnahmen, die von der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Agrarrat dafür vorgesehen seien. Allerdings solle dies bei Zwischenfrüchten nur unter der Voraussetzung eines Gewichtungsfaktors von 0,3 erfolgen.


„Für diesen Faktor, den auch die Kommission vorgeschlagen hat, werden wir uns mit Nachdruck in Brüssel einsetzen“, kündigte der Staatssekretär an. Unterdessen warnte der Deutsche Bauernverband (DBV) vor weitreichenden Nutzungsbeschränkungen für Grünland. Das Gesetz muss bis zum 1. August 2014 in Kraft getreten sein.



 

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