In den vergangenen Wochen klagten Landwirte bundesweit zunehmend darüber, dass sie dieses Jahr nur schwer Saisonarbeiter finden würden. Laut dem Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, könne aber von einem generellen Engpass nicht die Rede sein.
Dieses Jahr gebe es ausreichend Saisonkräfte insbesondere aus Polen und Rumänien. Die geschilderten Problemen seien Einzelfälle, von denen man jedes Jahr höre, sagte er. Möller geht davon aus, dass wiederum rund 280.000 ausländische Saisonarbeitnehmer in der Gemüse- und Obsternte zum Einsatz kommen werden. Ob dies in den nächsten Jahren so bleibe, sei allerdings in der Tat ungewiss.
Möller wies darauf hin, dass sich die gegenwärtige Situation in den kommenden Jahren ändern könne, wenn in den Herkunftsländern aufgrund der dort zu erwartenden positiven wirtschaftlichen Entwicklung die Nachfrage nach Arbeitskräften steige. In den Fokus der Landwirtschaft rücken dem Geschäftsführer zufolge künftig vor allem Arbeitskräfte aus der Ukraine, aber auch aus Weißrussland. Für deren Beschäftigung hierzulande müsse die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Eile geboten
Laut Möllers Angaben ermöglicht die EU-Saisonarbeitnehmer-Richtlinie den Mitgliedstaaten, Erntehelfer aus Drittländern zu beschäftigen. Als Voraussetzung dafür dienen Abkommen, die ein Mitgliedstaat mit dem jeweiligen Drittland schließt und in denen wesentliche Modalitäten für den Einsatz der Arbeitskräfte wie Unterkunft, Mindestbezahlung und Versicherungsschutz geregelt werden.
Das Procedere entspricht weitgehend dem Vermittlungsverfahren der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in der Bundesagentur für Arbeit (BA), wie es insbesondere vor der Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer zur Anwendung kam.
Der GLFA-Geschäftsführer geht davon aus, dass der Handlungsbedarf in der Bundesregierung „im Grundsatz“ bekannt ist. Obwohl das Arbeitskräfteproblem nicht akut sei, sieht Möller dennoch Eile geboten. Es sei damit zu rechnen, dass die Erarbeitung eines zwischenstaatlichen Abkommens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen werde.