Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht fest zu seiner Absicht, die Haltung von Legehennen in Kleingruppen und ausgestalteten Käfigen in bestehenden Anlagen bis zum Jahr 2035 zu erlauben. Wie Staatssekretär Dr. Gerd Müller letzten Freitag im Bundesrat feststellte, müssen die betroffenen Halter zum einen auf die Rechtslage vertrauen können und zum anderen habe das Bundesverfassungsgericht diese Haltungsform inhaltlich nicht beanstandet.
Das Vertrauen der Halter sei schutzwürdig; sie hätten nicht damit rechnen müssen, dass die die Kleingruppenhaltung betreffenden Regelungen, die erst 2006 erlassen worden seien, um die herkömmlichen Käfige abzulösen, aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt würden, so der CSU-Politiker.
Vorausgegangen war eine Anfrage rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne), die zusammen mit Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ein zügiges Ende der Kleingruppenhaltung fordert. Beide nahmen vor der Bundesratsitzung in Berlin an einer Demonstration des Deutschen Tierschutzbundes unter dem Motto „Lasst die Hühner frei!“ teil.
Vertreter der Grünen Bundestagsfraktion zeigten sich empört, dass es bei den Übergangfristen für bestehende Legehennen-Käfighaltungen bis 2035 bleiben solle. Damit würde ein weiteres Vierteljahrhundert Tierquälerei legitimiert.
Laut Staatssekretär Müller wurden im Dezember 2010 in Deutschland Legehennen in insgesamt 5 682 Betrieben gehalten. In 13 dieser Betriebe wurden ausgestaltete Käfige genutzt, in 270 Betrieben wurden die Legehennen in Kleingruppen gehalten. (AgE)
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