Mehr als 35.000 Menschen sprechen sich für eine Streichung des § 13 b aus dem Baugesetzbuch aus. Die entsprechende Petition übergab Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger an den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol.
Damit erhalten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD den Auftrag zu verhindern, dass der eigentlich ausgelaufene "Zersiedlungsparagraph" erneut in die Novelle des Baugesetzbuchs aufgenommen wird, so wie es bisher vorgesehen ist.
Am Donnerstag fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes, der sogenannten Baulandmobilisierung im Bundestag statt. Nun wird der Entwurf u.a. in Bau- und Umweltausschuss diskutiert. Der Nabu fordert zusammen mit den Unterzeichnern der Petition, anderen Umweltverbänden und Institutionen wie dem Umweltbundesamt die ersatzlose Streichung des § 13b.
Laut Krüger würde eine Beibehaltung nicht nur die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung missachten, den Flächenverbrauch wirksam zu reduzieren. Sie widerspräche auch der Bodenschutzklausel, die dem Baugesetzbuch vorangestellt ist: Innen- vor Außenentwicklung.
Und Sören Bartol von der SPD ergänzt, dass es für seine Fraktion wichtig war, dass das Leitmotiv der Innenentwicklung in der Novelle im Fokus steht. Das sehe man erreicht.
Stefan Petzold, NABU-Siedlungsreferent ergänzt: "Wir betonieren unsere Freiflächen auf Kosten zukünftiger Generationen und schaffen den Leerstand von morgen, da der Bedarf an den falschen Orten übererfüllt wird." Studien, wie beispielsweise die des Umweltbundesamtes (2020) ergaben, dass § 13b BauGB vor allem von kleineren Gemeinden angewandt wird. Er verschafft bürokratische Erleichterung auf Kosten von Umwelt- und Artenschutz, Bürgerbeteiligung und einer gezielten Siedlungsentwicklung.