Mit Genugtuung hat Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner am Mittwoch die Entscheidung der EU-Kommission aufgenommen, die geplante Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete frühestens im Jahr 2014 vorzunehmen. Brüssel trage damit den wiederholten Forderungen Bayerns Rechnung, die ursprünglich für das nächste Jahr vorgesehene Neuabgrenzung zu verschieben. Laut Brunner bleibt jetzt den vom Preisverfall bei Agrarerzeugnissen gebeutelten Landwirten eine weitere Verunsicherung erspart. Rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat liegen in benachteiligten Gebieten. Der Minister erwartet nun intensive Abstimmungsprozesse zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. Zentraler Maßstab für die Abgrenzung müsse auch in Zukunft die sogenannte "landwirtschaftliche Vergleichszahl" bleiben. Sie habe sich als von allen Seiten akzeptiertes Indexsystem bewährt.
Die EU-Kommission hatte am Dienstag eine Strategie vorgeschlagen, wie benachteiligte Gebiete künftig EU-weit nach einheitlichen Standards gefördert werden sollen. Danach soll es künftig statt bislang 100 nur mehr acht Förderkriterien geben: Niedrige Temperaturen, Wärmebelastung, Bodenentwässerung, Bodentextur und steinige Struktur, Wurzeltiefe, chemische Eigenschaften des Bodens, Bodenwasserbilanz und Gefälle. Die 27 EU-Staaten seien nunmehr gefordert, Simulationen vorlegen, in denen die Folgen der neuen Kriterien durchgerechnet werden. Danach will die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag unterbreiten. Das neue System soll 2014 in Kraft treten.