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Neuantragstellung für das bayerische KULAP ab Februar möglich

Der Umfang des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms für das kommende Jahr steht jetzt fest.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Umfang des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms für das kommende Jahr steht jetzt fest. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, ist ab Februar für folgende KULAP-Maßnahmen eine Neuantragstellung möglich:


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  • B10 (Ökologischer Landbau),
  • B25/26 (Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung),
  • B29 (Umwandlung von Acker in Grünland – nur auf Moorstandorten),
  • B34 (Gewässer- und Erosionsschutzstreifen),
  • B39 (Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten),
  • B48 (Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur),
  • B50 (Heumilch- Extensive Futtergewinnung) und
  • B59 (Struktur- und Landschaftselemente).


Darüber hinaus kann erstmals die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) und der Wiederaufbau von Steinmauern in Weinberglagen (B56) beantragt werden.


Zudem können Rinderhalter, die schon bislang eine Prämie für die Sommerweidehaltung (B60) erhalten haben, ihre Verpflichtung um ein Jahr verlängern.


Insgesamt nehmen derzeit 49 000 Bauern im Freistaat am KULAP teil. Die Neuausrichtung des KULAP hatte 2015 die Rekordzahl von mehr als 43 000 Anträgen mit rund 77 000 Verpflichtungen ausgelöst. Die Neuantragstellung für 2016 wäre im jetzt vorgesehenen Umfang ohne die Aufhebung der Haushaltssperre für das KULAP nicht möglich gewesen. Dadurch stehen für 2016 zusätzliche 8,7 Millionen Euro zur Verfügung.


„Die Angebote, die wir unseren Landwirten in Sachen umweltschonende Bewirtschaftung unterbreiten, sind damit auch künftig einzigartig in ganz Europa“, so der Minister. Der Freistaat stellt für das KULAP in der Förderperiode 2015 bis 2020 insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.


Detailinformationen zum KULAP und den verschiedenen Maßnahmen gibt es im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/kulap .

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