Bis zu 30 Bäuerinnen und Landwirte haben über eine Münsteraner Anwaltskanzlei Klagen gegen die Hofabgabeklausel im Alterssicherungsgesetz (ALG) vor den Sozialgerichten eingereicht. Einige Klagen sind in der zweiten Instanz vor den Landessozialgerichten inzwischen abschlägig beschieden worden. Weil Revision aufgrund der bisherigen Rechtsprechung nicht zugelassen worden ist, haben Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundessozialgericht (BSG) eingereicht, schreibt das Wochenblatt Westfalen-Lippe. Die Kanzlei in Münster geht davon aus, dass das BSG noch in diesem Jahr darüber entscheiden wird.
Ob die Kläger danach auch noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen können, bleibt abzuwarten. Zunächst müsste das BSG ein Verfahren annehmen und entscheiden. Das Gericht könnte danach den EuGH anrufen, wenn es Zweifel hat, ob nationale Vorschriften etwa im Rentenrecht gegen EU-Recht verstoßen.
Der Arbeitskreis zur Abschaffung der Klausel plant darüber hinaus, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, so das Wochenblatt weiter. Er ist davon überzeugt, dass die Abgabevorschrift mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und gegen EU-Vorgaben verstößt. (ad)
vgl.:
Bundesregierung will nicht an der Hofabgabeklausel rütteln (7.6.2012)
BDL für Beibehaltung der Hofabgabeklausel (7.3.2012)
Landtag NRW für grundlegende Reform der Hofabgabeklausel (13.2.2012)
Hofabgabeklausel bleibt mit leichten Anpassungen (10.2.2012)