Die Geflügelwirtschaft läuft weiter Sturm gegen eine mögliche Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen bis 2023.Hintergrund ist ein Kompromissvorschlag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, der auf Basis einer Stellungnahme des KTBL zustande gekommen ist.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) kritisierte dies scharf und verwies auf eine Einschätzung von Prof. Hans-Wilhelm Windhorst, früher am ISAP der Universität Vechta tätig. Dieser kommt nach einer Analyse des KTBL-Gutachtens zu dem Schluss, dass die vorgesehene Übergangsfrist bis 2023 „deutlich zu kurz bemessen” sei.
Windhorsts Auffassung nach lässt das KTBL „wesentliche kalkulatorische Größen einer sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Berechnung gänzlich außer Acht”. Er kritisiert unter anderem die fehlende Berücksichtigung von Kosten für Sortierung oder Verpackung der Eier.
Darüber hinaus gehe das KTBL-Gutachten wiederholt von falschen Annahmen aus. So spiegle der von den Verfassern angenommene Eierpreis von 8 Cent bis 9 Cent eine „absolut unrealistische Erlössituation” wider. Laut Marktinfo Eier & Geflügel (MEG) hätten die erzielbaren Erlöse für unsortierte Ware im Mittel der Jahre 2008 bis 2010 bei lediglich 6 Cent bis 7 Cent gelegen. Als bedenklich wertet Windhorst zudem, dass die sich abzeichnende Entwicklung bei den Weltmarktpreisen für Futterkomponenten in den Kalkulationen gar nicht berücksichtigt worden sei.
Auch DBV-Prpsident Gerd Sonnleitner lehnt den Vorschlag entschieden ab. Seiner Ansicht nach entspricht dies nicht dem verfassungsrechtlich gebotenen Bestandsschutz. Auch das Bundesjustizministerium soll dahingehende Bedenken geäußert haben. Immerhin habe die Politik die Tierschutzgerechtheit der Kleingruppenhaltung bisher nicht gerichtlich in Frage gestellt.
Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat am Freitag über die Zukunft der Kleingruppenhaltung entscheiden. (AgE/ad)