Nordrhein-Westfalen möchte die Überwachung der Anwendung und Abgabe von Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen weiter verbessern. Das Land hält hierzu die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für notwendig, da die derzeitige Rechtslage nicht zufriedenstellend sei.
In einem Verordnungsantrag für den Bundesrat schlägt das Land daher unter anderem Maßnahmen zur besseren Erfassung der Abgabe von Gülle durch flächenlose Betriebe und zur Kontrolle über den Verbleib eingeführter Düngemittel vor. Diese Maßnahmen beinhalten die Einführung von drei neuen Informationspflichten (Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Meldepflichten) für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen. Zudem möchte Nordrhein-Westfalen die Landesregierungen ermächtigen, weitergehende Regelungen durch Landesrecht vorsehen zu können.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 12. Februar 2010 zunächst vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.