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Neues Förderprogramm für Futtertrocknungen

Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat ein Förderprogramm aufgelegt, um die Futtertrocknungen im Freistaat zu unterstützen und so die Produktion heimischer Eiweißfuttermittel dauerhaft zu sichern. Künftig können Investitionen zur Modernisierung der Anlagen finanziell bezuschusst werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat ein Förderprogramm aufgelegt, um die Futtertrocknungen im Freistaat zu unterstützen und so die Produktion heimischer Eiweißfuttermittel dauerhaft zu sichern.


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Wie der Minister in München mitteilte, können künftig Investitionen zur Modernisierung der Anlagen finanziell bezuschusst werden. „Mit der Förderung wollen wir den Fortbestand unserer Trocknungsbetriebe sichern, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Produktion von hochwertigem Eiweißfutter aus Bayern“, sagte Brunner.


Die 29 bayerischen Trocknungen, die bis auf eine Ausnahme genossenschaftlich organisiert sind, stellen jährlich fast 40 000 Tonnen Rohprotein in Form sogenannter „Grascobs“ bereit. Die sind dem Minister zufolge gerade in der Rinderfütterung eine wertvolle Alternative zum oft gentechnisch veränderten Import-Soja. Die Unterstützung der Futtertrocknungen ist deshalb ein wichtiger Baustein in Brunners „Aktionsprogramm heimische Eiweißfuttermittel“, das die Abhängigkeit von Importen aus Übersee verringern soll.


Mit der neuen Förderung werden alle Investitionen unterstützt, die der Verbesserung der Effizienz, der Energieeinsparung oder der Vermarktung des Trockenguts dienen. Zudem können auch Qualifizierungsmaßnahmen und die Erschließung neuer Geschäftsbereiche gefördert werden. Umstrukturierungen können über einen Zeitraum von drei Jahren mit insgesamt bis zu 200 000 Euro bezuschusst werden. Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist eine sogenannte Stärken-Schwächen-Analyse.


Detaillierte Informationen zur neuen Futtertrocknungsrichtlinie sind im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de (Agrarpolitik, Förderung, Förderwegweiser) zu finden. Die Anträge nimmt ab sofort die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht, Menzinger Straße 54, 80638 München, entgegen.

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