Landwirte können sich in Zukunft mehr Zeit lassen, wenn sie den Umbau nicht mehr genutzter Gebäude außerhalb von geschlossenen Ortschaften (Außenbereich) für Wohn- oder Gewerbezwecke planen. Das Kabinett hat am Dienstag in seiner ersten Sitzung 2009 dem Gesetzentwurf des Bauministeriums zugestimmt, den bisher auf sieben Jahre befristeten Entscheidungszeitraum auch weiterhin auszusetzen. Möglich wurde dies, nachdem der Bundestag im Dezember das Baugesetzbuch entsprechend geändert hatte. "Die Eigentümer dieser Gebäude haben nun den notwendigen zeitlichen Spielraum, tragfähige neue Nutzungskonzepte zu entwickeln und dafür die erforderlichen Genehmigungen einzuholen", erklärte Bauminister Oliver Wittke. Agrarminister Eckhard Uhlenberg sagte: "Die Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude für Wohn- und Gewerbezwecke, wie z.B. Landgasthäuser oder Tischlereien, leistet einen wichtigen Beitrag, die Versiegelung von Flächen zu vermindern." So könnten zusätzliche Einkommens- und Entwicklungschancen für aktive und ehemalige land- und forstwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. "Deshalb wird die Umnutzung auch im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum mit bis zu 25 % der förderfähigen Kosten gefördert", so Uhlenberg. Interessierte können sich an die Bezirksregierungen wenden.
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