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Personengesellschaften lösen zunehmend Familienbetriebe ab

Nach Rechtsformen betrachtet dominieren die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen, die in der Regel als Familienbetriebe geführt werden. So zählten nach zuletzt für 2010 vorliegenden Angaben 91 % der landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands zu den Einzelunternehmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach Rechtsformen betrachtet dominieren die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen, die in der Regel als Familienbetriebe geführt werden. So zählten nach zuletzt für 2010 vorliegenden Angaben 91 % der landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands zu den Einzelunternehmen.

 

Allerdings ging die Zahl der Einzelunternehmen – bereinigt um die Anhebung der Erfassungsgrenzen – zwischen 2007 und 2010 um knapp 9 % zurück, heißt es im DBV-Situationsbericht 2013/14. Im Gegensatz dazu nahm die Zahl der Personengesellschaften zwischen 2007 und 2010 um 15 % auf rund 21.000 deutlich zu, davon 17.700 in den alten Bundesländern.

 

Die Zahl der 5.100 juristischen Personen (Agrargenossenschaften, GmbHs und AGs) blieb dagegen zwischen 2007 und 2010 nahezu gleich. In den neuen Bundesländern war die vergleichsweise hohe Zahl von 3.500 Kapitalgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften tätig. Im früheren Bundesgebiet wählten nur 1.600 Unternehmen die Rechtsform einer juristischen Person.

 

Die Einzelunternehmen in Deutschland bewirtschafteten nach zuletzt für 2010 vorliegenden Angaben 66 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Durchschnittlich lag die Flächenausstattung bei 41 ha je Betrieb, wobei die Spanne von 30 ha in Baden- Württemberg bis 128 ha in Mecklenburg-Vorpommern reichte. Die durchschnittliche Flächenausstattung der Personengesellschaften lag bei 127 ha, juristische Personen verfügten im Durchschnitt über 584 ha.


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Acker- und Futterbaubetriebe dominieren


In der Gliederung nach Produktionsschwerpunkten sind gemäß der neuen EU-Typologie 43 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland Futterbaubetriebe, knapp 25 % der Betriebe sind Ackerbaubetriebe (Getreide und andere Verkaufsfrüchte), 16 % Gemischtbetriebe (Verbundbetriebe), 10 % Dauerkultur- (Wein, Obst, Hopfen) und Gartenbaubetriebe sowie gut 6 % Veredlungsbetriebe (Schweine, Geflügel, Eier). Der relativ gering erscheinende Anteil der Veredlungsbetriebe ist darauf zurückzuführen, dass die Flächennutzung maßgebend für die Einteilung der Betriebe ist, unabhängig davon ob der Aufwuchs in der tierischen Produktion verwendet wird oder an Handel und Verarbeitung verkauft wird, erklärt der Situationsbericht.


Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe zahlenmäßig gleich stark


Die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen können nach ihrem Erwerbscharakter unterschieden werden. Aufgrund des Verhältnisses von betrieblichem Einkommen und dem Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen erfolgt die Zuordnung: Die Haupterwerbsbetriebe beziehen mehr als 50 % ihres Einkommens aus dem landwirtschaftlichen Betrieb, die Nebenerwerbsbetriebe weniger als 50 %. Nach dieser Definition sind Neben- und Haupterwerbsbetriebe in Deutschland zahlenmäßig gleich stark und machen jeweils die Hälfte aller Einzelunternehmen aus. In Baden- Württemberg, Hessen, Saarland und Sachsen werden über 60 % der Einzelunternehmen im Nebenerwerb geführt.

 

Der Nebenerwerb kann sowohl Übergangsstadium als auch stabile Form einzelbetrieblicher Entwicklungen sein. Auf die im Nebenerwerb geführten Familienbetriebe entfielen nach zuletzt für 2010 vorliegenden Angaben rund 2,9 Mio. Hektar LF – das sind durchschnittlich 21 ha je Betrieb. Die im Haupterwerb geführten Betriebe bewirtschafteten mit durchschnittlich 60 ha eine rund dreimal größere LF als die Nebenerwerbsbetriebe. Dabei haben die Haupterwerbsbetriebe der neuen Bundesländer eine höhere durchschnittliche Flächenausstattung als die Betriebe im früheren Bundesgebiet. Sie sind beispielsweise in Mecklenburg- Vorpommern durchschnittlich viermal so groß wie im Bundesdurchschnitt (224 ha zu 60 ha).

Mehr auf unserer Sonderseite zum Situationsbericht...


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