Weil immer noch nicht alle deutschen Empfänger von EU-Agrarbeihilfen im Internet abrufbar sind, hat die EU-Kommission am Donnerstag gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Nach EU-Recht hätten Einzelheiten zu allen Empfängern bis zum 30. April 2009 im Internet verfügbar sein müssen. Im Juni hatte die Bundesregierung schließlich mitgeteilt, dass die Daten nun online verfügbar seien. Allerdings hat Bayern entschieden, seine Daten auch weiterhin nicht zu veröffentlichen. Deshalb hat die Kommission keine Wahl und muss ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen.
Nach dem nun beschlossenen ersten Schritt hat Deutschland einen Monat Zeit, um auf den Brief der Kommision zu antworten. Wenn die Kommission danach nicht von der Umsetzung der Regeln überzeugt ist, kann sie in einem zweiten Schritt eine begründete Stellungnahme beschließen. Wenn Deutschland auch danach immer noch nicht die entsprechende Verordnung voll umsetzen sollte, könnte die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen.