Bayern muss etwaige Strafzahlungen, die sich aus der Nichtveröffentlichung der Empfängerdaten von EU-Agrarzahlungen ergeben könnten, allein tragen. Das hat Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser gestern im Bundestag erklärt. Im Fall der Nichtveröffentlichung der EU-Agrarzahlungen allein durch Bayern trotz Vorliegens aller Instrumentarien und der Feststellung des Vertragsverstoßes durch ein erstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bedeute dies, dass im Fall einer zweiten Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den EuGH zur Zahlung von Zwangsgeld oder eines Pauschalbetrags die Lasten innerstaatlich vollständig durch Bayern zu tragen seien, stellte Heinen-Esser klar. Die Staatssekretärin wies zugleich darauf hin, dass finanzielle Sanktionen kurzfristig nicht zu erwarten seien. Die Europäische Kommission habe gerade erst die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beschlossen. Sollten im jetzt anstehenden Vorverfahren die Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt werden können, könne sie den EuGH anrufen, so Heinen-Esser zum weiteren Procedere. Sollte sich der Freistaat Bayern bei Vorliegen eines für ihn negativen Urteils des EuGH in der Vertragsverletzungsklage nach wie vor weigern, dem Urteil nachzukommen, könne am Ende des dann zu erwartenden Zwangsgeldverfahrens die Festsetzung von finanziellen Sanktionen stehen.
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