Glycerin wird aufgrund fallender Preise als energiereiche Futterkomponente in der Landwirtschaft interessanter. In der Positivliste für Einzelfuttermittel hat die Normenkommission den Mindestgehalt an Glycerin mit 80 % festgelegt. Damit ist für den Anwender der erwartete Futterwert gesichert und gering konzentriertes Rohglycerin gelangt nicht ins Futtermittel, so der Bauernverband dazu. Bisher führten verschiedene analytische Verfahren zur Bestimmung des Glyceringehaltes zu uneinheitlichen Ergebnissen. Deshalb habe die Normenkommission des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) nun entschieden, dass der Glyceringehalt nach der neu entwickelten VDLUFA\-Methode auf Basis der Gaschromatographie festgeschrieben wird. Bei der Bezeichnung "Glycerin als Futtermittel" handele es sich ausschließlich um solches, das aus der Aufarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten stammen muss. Als Futtermittel sollte nur Glycerin eingesetzt werden, dass den Bedingungen der Positivliste entspricht. Das mit zu liefernde Datenblatt des Herstellers gebe dazu Auskünfte über die Fettquelle (ausschließlich pflanzliches Fett), das Herstellungsverfahren sowie wichtige Fütterungshinweise, erklärt der Verband weiter.
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