Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) spricht sich strikt gegen EU-einheitliche Vorgaben für Lieferverträge in der Milchwirtschaft aus. „Die EU-Kommission verkennt in ihren Vorschlägen für die Agrarreform die Marktrealitäten in der Milchbranche und in den einzelnen Mitgliedstaaten“, betonte DRV-Präsident Manfred Nüssel bei einer Tagung für die genossenschaftliche Milchwirtschaft in Berlin. Er forderte die EU-Kommission auf, an der angestrebten Stärkung der Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien am Grundsatz der Freiwilligkeit festzuhalten.
Die beabsichtigten Regelungen für Vertragsverhandlungen durch Erzeugerorganisationen dürften laut dem Verband nicht dazu führen, dass zwischen Landwirten als Mitgliedern von Genossenschaften und ihren Molkereien zusätzliche Stufen geschaffen werden. Eingriffe in die von den Erzeugern selbst geschaffenen genossenschaftlichen Strukturen sowie Restriktionen, die die weitere erfolgreiche Entwicklung erschweren, lehne man entschieden ab, heißt es in einer Stellungnahme zu den Verordnungsvorschlägen.
Private Lagerhaltung von Butter
Für die private Lagerhaltung von Butter spricht sich der DRV für eine Beihilfe aus, die jährlich neu festgelegt wird. Nicht einverstanden ist der Verband aber damit, dass die EU-Kommission künftig für die Gewährung und für die Höhe der Beihilfe zuständig sein soll. Vielmehr erfordere die für den EU-Buttermarkt typische Saisonalität der Produktion einen zeitlichen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage, der aus Sicht des DRV durch die Lagerhaltung in geeigneter Weise geschaffen werde, heißt es weiter in dem elf-seitigen Papier.
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre habe die beihilfegestützte Lagerung rund 6 % der EU-Erzeugung betroffen. Damit sei ein wesentlicher Beitrag zur Marktstabilität geleistet worden, ist sich der Verband sicher. Eine Abkehr von einer obligatorischen Beihilfe würde dagegen die Volatilität am Buttermarkt deutlich verstärken.
Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder!
Einen weiteren Wunsch äußert der Raiffeisenverband bei den Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder. Mit Blick auf immer wieder auftretende tierschutzrechtliche Probleme beim Transport von lebenden Rindern sollten Ausfuhrerstattungen künftig ausschließlich bei Zuchttieren gewährt werden. Schlachttiere sollten dagegen innerhalb der EU getötet und als Fleisch exportiert werden.
Lob gibt es schließlich für die Entscheidung aus Brüssel, die Sicherheitsnetze im Marktordnungsbereich weitgehend beizubehalten. Die nach der weitgehenden Liberalisierung des EU-Agrarmarktes zunehmende Preisvolatilität bedeute für alle Marktbeteiligten zusätzliche Unsicherheit und finanzielle Risiken.
Weitergehende Vorschläge zur Regulierung der Finanzmärkte, wie z. B. Finanztransaktionssteuern, Begrenzung von Kontrakten je Marktteilnehmer oder eine höhere Eigenkapitalunterlegung von WTB-Kontrakten, würden das Handelsvolumen hingegen eher beschränken und damit das Funktionieren der Börsen insgesamt in Frage stellen. Diese würden nur dann funktionieren, wenn ein ausreichendes Handelsvolumen gesichert ist, ein Papierhandel zustande kommt und zahlreiche risikobereite Anleger Interesse an einem Engagement zeigen, schreibt der Verband. (ad)