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Raiffeisenverband mit klarem NEIN zu Kappung und Greening

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat sich erneut gegen das Greening und die Degression/Kappung der Direktzahlungen ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat sich erneut gegen das Greening und die Degression/Kappung der Direktzahlungen ausgesprochen. Auf der Jahrespressekonferenz in Berlin stellte DRV-Präsident Manfred Nüssel gestern klar: „Beim Greening bin ich nach wie vor der Meinung, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die richtige Antwort auf die bereits heute engen Versorgungsbilanzen in der EU und weltweit sind. Wir haben den Vorschlag, 7 % der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen zur Verfügung zu stellen, stets klar abgelehnt. Ich erwarte, dass der Prozentsatz im Zuge der Kompromissfindung reduziert wird.“


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Bei der umstrittenen Kappung der Direktzahlungen sollen nun die Mitgliedstaaten entsprechend ihren Erfordernissen entscheiden und verfahren können. Nüssel hält das mit Blick auf die besondere Betroffenheit der Agrargenossenschaften im Osten Deutschlands für einen Fortschritt. „Für die Unternehmen bleiben aber mit Blick auf mögliche Änderungen politischer Konstellationen Unsicherheiten bestehen“, betonte der Präsident. Seiner Meinung nach sollten kooperative landwirtschaftliche Unternehmensformen wie die Agrargenossenschaften von der Kappung ausgenommen bleiben. Dafür werde sich der Verband bei der Abstimmung im Europäischen Parlament Mitte März einsetzen.


Finanztransaktionssteuer darf Warentermingeschäfte nicht belasten


Die Ziele des EU-Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf EU-Mitgliedstaaten unterstützt der DRV im Grundsatz: Es sollen „unverantwortliches Handeln mit Finanzprodukten eingedämmt und ein Beitrag des Finanzsektors zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet werden“.


Gleichwohl lehnt es Nüssel ab, dass Warentermingeschäfte zur Durchsetzung dieser Ziele herangezogen werden sollen. „Die Finanztransaktionsteuer darf die Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Warentermingeschäften nicht zusätzlich belasten. Unsere Unternehmen sind dringend darauf angewiesen, die Risiken der zunehmenden Preisschwankungen abzusichern. Warenterminbörsen sind auch in der EU ein unverzichtbares Instrument des Risikomanagements. Sie müssen durch mehr Liquidität gestärkt werden. Weder diese Börsen noch die Agrar- und Ernährungswirtschaft sind für die Auswirkungen der EU-Finanzkrise verantwortlich zu machen. Eine steuerliche Belastung dieses Risikomanagements lehne ich entschieden ab“, unterstrich der DRV-Präsident.


In diesem Zusammenhang betonte Nüssel, dass Terminkontrakte auf Agrarpreise ein unverzichtbares Instrument der Preisbildung, Marktinformation und Preisabsicherung sind. „Leider wird ihnen oftmals in der öffentlichen Diskussion mit dem Begriff Spekulationen ein negatives Image verpasst. Ich erwarte von der nationalen und europäischen Politik, dass sie auch in diesem Bereich praxisgerechte Rahmenbedingungen gewährleistet“, so Manfred Nüssel. (ad)

 

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