Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel sieht mit der geplanten Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine eine juristische Lücke geschlossen. Während es ein Naturschutzrecht gebe, das die Pflanzen und Tiere in freier Natur betreffe, fehle dies für Nutztiere, erklärte der Minister vergangene Woche. Auch verwies der Grünen-Politiker auf die Verankerung des Natur- und Tierschutzes im Grundgesetz. Also müsse man sich auch Mal fragen, wie diese umgesetzt würden.
„Wir wollen, dass stellvertretend Verbände für Tiere Rechte einklagen können“, sagte Remmel. Er geht davon aus, dass das betreffende Gesetz Ende dieses Jahres oder Anfang 2013 im Düsseldorfer Landtag beschlossen wird. Die erste Lesung hatte Mitte September stattgefunden.
Der Minister erwartet in der Folge keine Klagewelle. Auch das Verbandsklagerecht für Umweltschutz habe nicht zur Klageflut geführt. Die Verfahren hätten sich auf wenige Musterfälle beschränkt, so Remmel.
Zum Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes (DTB), von dem die Unternehmen Vion und Wiesenhof Gebrauch machen wollen, erklärte der Landwirtschaftsminister, er unterstütze diese Initiative. Gleichzeitig stellte der Grünen-Politiker aber einschränkend fest, dass er jede zusätzliche Kennzeichnung skeptisch sehe. Remmel vermisst Veränderungen das gesamte System Nutztierhaltung betreffend. Wünschenswert wäre nach seinen Worten beispielsweise eine Ethikkommission, die die Haltungsverfahren beurteilen würde. (AgE)
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