Die rheinland-pfälzische Regierung hält an ihrem Ziel eines vollständigen Verbotes der Käfighaltung für Legehennen weiter fest. Ein entsprechender Entschließungsantrag kommt am Freitag in die Sitzung des Bundesrates.
"Das Bundesverfassungsgericht hat im Herbst 2010 über einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz entschieden und festgestellt, dass die bestehenden Regelungen zur Haltung von Legehennen verfassungswidrig sind", erklärte Ministerpräsident Kurt Beck. Der Vorstoß im Bundesrat habe das Ziel, dass endlich die Mindestanforderungen für die artgerechte Haltung von Legehennen wieder verbindlich seien, wie sie unter der rot-grünen Bundesregierung schon einmal Gesetz gewesen seien, sagte Beck.
Umweltministerin Margit Conrad erläuterte, dass es sich bei der "Kleingruppenhaltung", wie sie die 2006 vom damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer in Kraft gesetzte Legehennenhaltungsverordnung vorsehe, faktisch um eine konventionelle Käfighaltung handle. Auch in den Kleingruppenkäfigen hätten die Tiere keine Möglichkeit, ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen zu leben. Die "ausgestalteten Käfige" seien kaum größer als die früheren Kleinkäfige, erklärte Conrad.
Der Vorsitzende des Ernährungsausschusses im Deutschen Bundestag, Hans-Michael Goldmann, kritisierte den Vorstoß. Die Reaktion der Mainzer Landesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kleingruppenhaltung sei überhaupt nicht verständlich. Begründet worden sei das Urteil mit einem Verfahrensfehler, nicht aber mit der Missachtung tierschutzrechtlicher Anforderungen, stellte der FDP-Politiker fest.