Die Soforthilfen des Landes Sachsen-Anhalt für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation geraten sind, können auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Anspruch genommen werden. In Sachsen-Anhalt wurden bis zum 3. Mai 235 Anträge aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft bewilligt. Der Auszahlungsbetrag liegt bei über 2,1 Millionen Euro.
„Ich bin sehr froh, dass auch für unsere Landwirte, die massiv mit Schwierigkeiten wegen der Corona-Krise zu kämpfen haben, die Möglichkeit besteht, Soforthilfe zu beantragen“, sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auch auf Initiative aus Sachsen-Anhalt habe der Bund in allerletzter Minute die Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft frei gemacht.
Wegen des enormen Antragseingangs in den ersten Tagen musste das Personal zur Abarbeitung in der Investitionsbank verstärkt werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat deshalb die Investitionsbank mit 10 Bediensteten unterstützt, um die Hilfen schnell gewähren zu können.
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitskräften. Für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank darüber hinaus ein Programm für Liquiditätsdarlehen mit Laufzeiten von vier oder sechs Jahren an. Diese Darlehen können mit einer Bürgschaft des Landes besichert werden. Anträge müssen über die jeweilige Hausbank an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.