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Sachsens Landwirte erhalten Landesbürgschaften

Sachsen vergibt künftig auch an land- und forstwirtschaftliche Betriebe Ausfallbürgschaften über das Mittelstandsstabilisierungsprogramm. Das sagte Landwirtschaftsminister Frank Kupfer am Montag auf der Grünen Woche in Berlin.

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Sachsen vergibt künftig auch an land- und forstwirtschaftliche Betriebe Ausfallbürgschaften über das Mittelstandsstabilisierungsprogramm. Das sagte Landwirtschaftsminister Frank Kupfer am Montag auf der Grünen Woche in Berlin. Somit sei es den Landwirten möglich, auf dem Kapitalmarkt Kredite für dringend nötige Investitionen zu erhalten, sagte Kupfer. Derzeit liefen zwischen den beteiligten Ministerien die erforderlichen Detailabstimmungen zur Änderung der Förderrichtlinien. Kupfer erneuerte darüber hinaus seine Forderung an den Bund, für faire Wettbewerbschancen für die deutschen Landwirte zu sorgen, z.B. die Angleichung der Agrardieselsteuer an die Nachbarländer. Zudem müsse es eine klar definierte Mittelausstattung für die erste und zweite Säule sowie Planungssicherheit ohne laufende Kürzungen geben; für große wie kleine Betriebe. Denn trotz positiver Trends rechnet Kupfer mit weiter rückläufigen Einkommen. "Erste Auswertungen des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs 2008/09 zeigen, dass die Landwirte einen Einkommensrückgang von 11 % gegenüber dem Spitzenergebnis des Vorjahres hinnehmen mussten. Mit 15 % sind dabei die Futterbau-Betriebe besonders betroffen", mahnte der Minister. Kupfer rief Sachsens Landwirte erneut auf, die Schlagkraft ihrer Erzeugergemeinschaften zu stärken. Hierzu bestehe besonders auf dem Milchsektor Handlungsbedarf, um auch die Verhandlungspositionen der Molkereien zu stärken.


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Wichtige Kernforderungen des Bauernverbandes in Sachsen umgesetzt



Sachsens Bauernverbandspräsident Wolfgang Vogel begrüßte das Entgegenkommen der Politik: "Damit ist eine der wichtigsten Kernforderungen des Sächsischen Landesbauernverbandes erfüllt worden", sagte er. Kritik äußerte Vogel jedoch an der sog. De-minimis-Regelung für die Landwirtschaft, da diese keinesfalls zu klein- und mittelständischen Unternehmen der Wirtschaft gleichgestellt sei. So könnten Landwirtschaftsbetriebe lediglich einen maximalen Beihilfewert von 15.000 Euro gegenüber 200.000 Euro bei Wirtschaftsunternehmen in drei Jahren erhalten.

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