Die schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf hat gestern in Kiel neue Vorschläge zur Reform der EU-Agrarpolitik vorgelegt. "Die Verhandlungen in Brüssel gehen nach der Sommerpause in die entscheidende Runde. Die Kommission arbeitet derzeit noch an den Rechtstexten. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt für detaillierte Vorschläge", sagte die Ministerin.
Die europäische Landwirtschaft befinde sich in einem mehrjährigen Umstellungsprozess. Langfristiges Ziel müsse es sein, die reine Agrarproduktion von staatlichen Zuschüssen zu befreien. Zumindest in der nächsten Förderperiode ab 2014 werde die Landwirtschaft aber noch auf Direktzahlungen angewiesen sein.
Zu den Direktzahlungen (1. Säule) bemerkte Ministerin Rumpf, sie halte den Ansatz der EU-Kommission wie auch des EU-Parlaments, diese mit einer Honorierung von zusätzlichen Umweltleistungen zu verbinden, für richtig und richtungsweisend.
Die Vorschläge
Die Direktzahlungen setzen sich aus einer "Basisprämie" und einer "Ökologisierungskomponente" zusammen. Die "Ökologisierungskomponente" beinhaltet einen Maßnahmenkatalog (Module), aus dem der Landwirt mindestens 3 Module auswählen muss. Dieses Modell hat den Vorteil, dass regionale Besonderheiten und individuelle betriebliche Schwerpunkte berücksichtigt werden können. Dadurch kann es gegenüber einer starren Regelung mit vorgeschriebenen Maßnahmen überregionale Wirkung und eine höhere Effizienz entfalten. Auch die Akzeptanz innerhalb der Landwirtschaft wird erhöht.
Der Katalog enthält folgende Module
1. Ökologische Vorrangflächen
Mit diesem Modul verpflichten sich die Landwirte, einen bestimmten Flächenanteil für naturnahe Landschaftselemente bereitzustellen bzw. zu erhalten.
Hierunter fallen:
- Landschaftselemente, wie Knicks und Kleingewässer
- Blühstreifen und ungenutzte Bereiche wie Feldränder
- mit Gras bewachsene, grundsätzlich landwirtschaftlich nutzbare
- Gewässerrandstreifen.
2. Kulturartenvielfalt
Mit diesem Modul sollen Monokulturen vermieden werden.
3. Grundwasserschutz auf Flächen ohne Wintersaat
Verschiedene Varianten sind denkbar, z. B. Winterbegrünung, Einschränkung der Herbstdüngung, Verzicht auf Bodenbearbeitung im Herbst.
4. Dauergrünlandumbruchverbot
Die Erhaltung des Dauergrünlandes ist im Hinblick auf den Natur-, Gewässer-, Boden- und Klimaschutz besonders wichtig. Im Vordergrund steht langjährig als Mähweide genutztes Grünland.
5. Ökologische Aufwertung von Grünland
Für einen Teil des Grünlandes wird zum Schutz der Wiesenvögel eine späte Mahd oder dauerhaftes Weideland vorgesehen.
6. Anerkennung von Natura 2000-Flächen
Betriebe mit Flächen in EU-Vogelschutzgebieten oder FFH-Gebieten haben Bewirtschaftungsbeschränkungen hinzunehmen.
7. Einsatz innovativer und umweltfreundlicher Technik
Honoriert werden soll der kostensteigernde Einsatz spezieller Technik, wie z. B. „Präzisions-Landwirtschaft“ oder umweltfreundliche Gülleausbringungstechnik.
8. Ökolandbau
Betriebe des ökologischen Landbaus bringen aufgrund ihres positiven Umweltbeitrages die Voraussetzungen für das "Greening" mit.
9. Beratung über Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Über eine Schwachstellenanalyse soll den Landwirten verdeutlicht werden, wie sie beispielsweise die Artenvielfalt auf ihrer Betriebsfläche oder die Ökosystemleistung und die Klimabilanz ihrer Betriebe insgesamt verbessern können.
Kritik an den Kommissionsvorschlägen
Eine Kappungsgrenze der Basisprämie lehnt die Ministerin ab. Allenfalls wäre eine größenabhängige Degression zu begründen. Schließlich müssten auch die Umweltleistungen des "Greening" unabhängig von der Betriebsgröße erbracht werden. Auch eine Bindung der Prämienzahlungen an den Arbeitskräftebestand wird abgelehnt. Die Prämienzahlungen sollen einen wirtschaftlichen und gemeinwohlorientierten Ausgleich schaffen. Dieses System sollte nicht zusätzlich noch mit agrarsozialen Komponenten verknüpft werden, die im Übrigen nicht zu einer größeren Verteilungsgerechtigkeit führen würden.
Neben den Direktzahlungen müssen auch die Förderprogramme der EU (2. Säule) weiterentwickelt werden. Der Schwerpunkt sollte hier bei Maßnahmen liegen, die zur Lösung überregionaler Probleme beitragen und im besonderen EU-Interesse liegen:
- Agrar- und Umweltmaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz
- Ausgleichszahlungen zur Umsetzung von Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie
- Vertragsklimaschutzmaßnahmen