Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schließt Nachbesserungen am vorliegenden Regierungsentwurf für eine Novelle der Düngeverordnung nicht aus. „Über einige Punkte des Entwurfs werden wir noch einmal diskutieren müssen“, sagte der Minister gegenüber AGRA-EUROPE.
Er verwies auf eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen, die Verbände und Länder in den Anhörungen gemacht hätten und die jetzt von seinem Haus eingehend geprüft würden. Wichtige Hinweise habe es zum Beispiel zur vorgesehenen Reduzierung der Phosphatausbringung gegeben, sagte der Minister. Zum andern müsse man sich noch einmal genau anschauen, wie die vorgesehenen regionalen Abweichungsmöglichkeiten auszugestalten seien. Schließlich werde man sich Gedanken machen, „wie wir die Verbringung von Gülle in der Novelle regeln können“.
Schmidt geht davon aus, einen zustimmungsfähigen Entwurf vorlegen zu können. Die EU-Kommission nehme zur Kenntnis, dass die Bundesregierung intensiv an einer Novelle arbeite. Daher werde sie das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zunächst nicht vorantreiben.
Weiterhin zuversichtlich beurteilt Schmidt die Aussichten auf eine Verständigung mit den Ländern. Das gelte auch für die Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen) und den von allen Seiten geforderten Bestandsschutz.
BÖLW: Nur verantwortliche Betriebe belasten!
Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), hält die bisherigen Ziele der geplanten Verordnung dagegen für sinnvoll. Es sei richtig, die immer stärkere Belastung der Gewässer mit Düngeresten zu begrenzen. "Konsequent ist die Verordnung allerdings nur, wenn nicht nur Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung, sondern auch synthetische Stickstoffdünger in den Regelungen berücksichtigt werden", so der Öko-Landwirt.
Für den Gewässerschutz ist seiner Meinung nach wenig gewonnen, wenn mit der Verordnung Betriebe belastet werden, die gar nicht die Verursacher der Nitratüberschüsse sind. Das sei aber der Fall, wenn die Ausbringung von Kompost und Festmist im Winter verboten wird, obwohl diese Art des Düngens auf gefrorenem Boden bodenschonend ist und nicht zu schädlichen Austrägen ins Grundwasser führt. Solche Auflagen würden gerade kleinere und die extensiv wirtschaftenden Betriebe belasten.
Die vorgesehenen Regelungen im Entwurf der Düngeverordnung würden auch den Bio-Anbau in Gewächshäusern faktisch unmöglich machen, obwohl davon überhaupt keine Gefahr fürs Grundwasser ausgeht. Es wäre absurd, wenn durch die Novelle der Düngeverordnung der Ökolandbau als die mit Abstand gewässerschonendste Form von Landwirtschaft belastet würde, so Löwenstein.
Die Düngeverordnung müsse stattdessen vor allem in viehstarken Regionen greifen; dort liegen die Ursachen des Problems. Deshalb sollten Betriebe mit einer Viehdichte von über zwei Großvieheinheiten pro Hektar eine verpflichtende Hoftorbilanz vorweisen und eine Stickstoffüberschussabgabe leisten müssen, um die von ihnen verursachten Umweltkosten auszugleichen.