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Solar: Streit um Freiflächenanlagen blockiert alles

Trotz der Einigung zwischen Union und FDP, die Förderung für Solaranlagen am 1. Juni um 16 % zu kürzen und den Bonus für selbstgenutzten Solarstrom von 5 auf 10 Cent anzuheben, liegen die Parteien aber bei einem Punkt noch weit auseinander.

Lesezeit: 3 Minuten

Trotz der Einigung zwischen Union und FDP, die Förderung für Solaranlagen am 1. Juni um 16 % zu kürzen und den Bonus für selbstgenutzten Solarstrom von 5 auf 10 Cent anzuheben, liegen die Parteien aber bei einem Punkt noch weit auseinander. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist weiter offen, ob und wie in Zukunft Solarparks auf Äckern gefördert werden sollen. "Die Äcker können alles blockieren", sagte FDP-Fraktionsvize Michael Kauch. "Da sind viele Emotionen im Spiel." Vor allem in Bayern, wo zuletzt die meisten Solarparks entstanden, regt sich wegen der Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Nutzung Widerstand. Agrarminister Helmut Brunner habe Bundesumweltminister Norbert Röttgen in einem Brief bereits persönlich angegriffen, heißt es. Er forderte noch schärfere Einschnitte bei der Förderung. Bayerns Umweltminister Markus Söder fordert zudem eine weitere Kürzung bei Dachanlagen. Selbst der Vorschlag Röttgens, die Förderung auf Ackerflächen um 25 % zu kürzen \- 10 % stärker als auf anderen Flächen, habe laut SZ in der Union kein Gehör gefunden. Auf Drängen von Landwirten soll hier die Förderung komplett ausfallen. Das Grundproblem, warum die Regierung die Förderung nicht streichen will, soll darin liegen, dass Ackerflächen direkt für Solarnutzung verwendet werden können, wohingegen Industriebrachen, ehemalige Mülldeponien oder militärische Areale erst teuer saniert werden müssten. Daher denkt die Koalition darüber nach, die Förderung nur um 11 % abzusenken. Bisher waren 15 % im Gespräch. FDP-Politiker Horst Meierhofer erklärte zuletzt, man sollte den Bauern schon selbst überlassen, was sie auf ihrem Feld "anbauen" wollen und was nicht.


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DBV beschließt Positionspapier Solar mit klaren Forderungen



Der Bauernverband hat am Dienstag in einem Positionspapier Nachbesserungen an den Vorschlägen von Röttgen gefordert. Die Nutzung von nicht-landwirtschaftlichen Flächen müsse im Erneuerbare Energien Gesetz Vorrang haben. Zudem dürfe eine Senkung der Vergütungssätze nicht zum 1. April, sondern ersten in der zweiten Jahreshälfte 2010 erfolgen, um Vertrauensschutz für begonnene Investitionen zu gewährleisten.


Der DBV hält die gezielte Anpassung der EEG-Förderung für Fotovoltaik in einem Vorschaltgesetz bis zum Sommer 2010 für richtig, um Überförderungen zu vermeiden. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeugung müssten nach Ansicht des DBV zielgerichtet abgebaut werden. Deshalb müssten Dächer und Gebäude deutlichen Vorrang bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen haben. Bei Freiflächen-Anlagen sei wegen des Kostenvorteils größerer Anlagen zusätzlich eine Größenstaffelung der Vergütung vorzusehen. Eine Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-Anlagen sollte in einer Gemeinde nur dann erfolgen dürfen, wenn keine anderen Flächen (Deponieflächen, Militärstandorte, Verkehrsflächen wie Straßenböschungen etc.) zur Verfügung stehen. Dazu sei ein Vorrang für die Nutzung nicht-landwirtschaftlicher Flächen zu verankern. Die Vorgabe im EEG, wonach Freiflächen-Anlagen auf Grünland nur errichtet werden dürfen, wenn dieses zuvor von Ackerland in Grünland umgewandelt wurde, muss entfallen. Damit lassen sich nach Auffassung des DBV Flächennutzungskonflikte mit der Landwirtschaft erheblich mindern. Weiterhin dürfen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz keinesfalls zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch nehmen. Nach Ende der Fotovoltaik-Nutzung müssen der Rückbau der Solar-Anlage und die Rückumwandlung zur ursprünglichen Ackernutzung gewährleistet sein.


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