Ein Klagerecht für Tierschutzverbände fordert die SPD-Fraktion im Bundestag. Mit dem Antrag, der in der vergangenen Woche dem Parlament zugeleitet wurde, wollen die Sozialdemokraten eigenen Angaben zufolge das Tierschutzniveau in Deutschland erhöhen, indem anerkannte Verbände unter anderem Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen von Behörden einlegen dürfen, ohne in ihren Rechten verletzt sein zu müssen.
Die Verbandsklage soll außerdem sicherstellen, dass „Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn allein die Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen in Betracht kommt“.
Nach Einschätzung der Antragsteller ist ein Klagerecht für ausgewählte Tierschutzverbände zudem aufgrund der Fachkenntnisse des jeweiligen Verbandes sinnvoll, da diese die Interessen der Tiere fachkundig vertreten könnten. Außerdem werde so sichergestellt, dass die Ämter Verwaltungsentscheide auf dem Gebiet des Tierschutzrechtes mit der Aussicht auf eventuelle Verbandsklagen sorgfältiger vorbereiteten und die Verbände frühzeitig an Entscheidungen der Behörden beteiligten. (AgE)
vgl.:
Auffassungsunterschiede in der CDU zum Verbandsklagerecht im Tierschutz (29.4.2013)
Deutsche Tierschutzbund übergibt Forderungen an Parteien (11.4.2013)
Verbandsklagerecht: RLV gegen Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine (28.2.2013)
Bremst das Verbandsklagerecht die Windenergie aus? (25.2.2013)