Der Streit zwischen Bund und Ländern über das Düngerecht geht in die nächste Runde. Nachdem sich Bundesagrarministerin Ilse Aigner geweigert hatte, einen zuvor zwischen ihrem Haus und den Ländern abgestimmten Entwurf einer Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger dem Bundesrat zuzuleiten, hat Nordrhein-Westfalen jetzt eine nahezu gleichlautende Fassung in die Länderkammer eingebracht. Diese beschloss am vergangenen Freitag, die Vorlage zur weiteren Beratung an ihre zuständigen Ausschüsse zu überweisen.
Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg begründete die vorgesehene Neuregelung mit der erforderlichen Erhöhung der Transparenz und einer Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger. "Wir brauchen diese Transparenz, um zu kontrollieren, dass sämtliche Wirtschaftsdünger auch ordnungsgemäß verwertet werden", sagte der CDU-Politiker. Er erinnerte daran, dass alle Bundesländer mit Ausnahme Bayerns die Initiative unterstützten.
Eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums kündigte an, das Ressort werde das weitere Vorgehen prüfen. Einerseits werde die Notwendigkeit erkannt, die bestehende Regelungslücke zu schließen. Andererseits müsse jedoch der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert werden.
Kontrolle kaum möglich
Nach den Worten von Uhlenberg sind Gülle und Stallmist wertvolle Dünger, die im landwirtschaftlichen Betriebskreislauf teure und mit hohem Energieaufwand hergestellte mineralische Düngemittel ersetzen können. Zunehmend fielen sie bei Tierhaltungsbetrieben oder großen Biogasanlagen an, die nicht über genügend landwirtschaftliche Fläche verfügten, um die Gärreste oder Gülle ordnungsgemäß nach guter fachlicher Düngepraxis zu verwerten. In steigendem Umfang würden daher Wirtschaftsdünger zu anderen landwirtschaftlichen Betrieben gebracht. Bisher gebe es für die Betriebe keine Verpflichtung, den Verbleib der Düngemittel bis zur konkreten Verwertungsfläche zu dokumentieren. Eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung sei daher kaum möglich. Betriebe, die selber keine Düngung durchführen, unterliegen dem Minister zufolge bisher nicht dem Düngerecht und können daher nicht kontrolliert werden.
Hintergrund: Neue Verordnung für Wirtschaftsdünger vorgeschlagen (10.2.2010)