Ohne Ergebnis ist die erste Verhandlungsrunde über einen bundesweiten Tarifvertrag zum Mindestlohn in der Landwirtschaft und im Gartenbau am vergangenen Mittwoch in Kassel geblieben. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Vertreter des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) vertagten sich zu weiteren Gesprächen auf den 3. Juli 2014.
Der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum sprach nach der Zusammenkunft von einer „grundsätzlichen Annäherung“ zwischen beiden Seiten. Fortschritte habe es insbesondere bei Fragen der Struktur des Mindestlohntarifvertrags gegeben. Hingegen lägen die Vorstellungen hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns „noch deutlich auseinander“, so Schaum.
Er sieht die Arbeitgeber in der Verantwortung, „ihre Branchen zukunftsfest aufzustellen und das Image der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten.“ Schaum: „Wir erwarten, dass sie sich dieser Verantwortung stellen. Die Beschäftigten haben faire Löhne verdient.“
Unterdessen bekräftigte die Gemüsebranche ihre Forderung nach Ausnahmeregelungen beim gesetzlichen Mindestlohn.
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