Das Bundeslandwirtschaftsministerium erhält für seine Vorschläge zur Neuausrichtung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung Rückenwind aus der Ressortforschung. Die angestrebte Orientierung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) an der Bereitstellung öffentlicher Güter gehe „grundsätzlich in die richtige Richtung”, so das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft in einem Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK).
Die Braunschweiger Wissenschaftler signalisieren darin Unterstützung für den Vorschlag des Bundes, Investitionsvorhaben in der Tierhaltung künftig nur noch dann in der GAK zu fördern, wenn sie über die gesetzlichen Standards hinaus einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Allerdings komme es darauf an, die förderfähigen Investitionen so abzugrenzen, „dass tatsächlich ein gesellschaftlicher Nutzen der Förderung zu erwarten ist.”
Begrüßt wird vom Thünen-Institut die vom Bund angestrebte Abschaffung der bisherigen Regelförderung. Die Wissenschaftler bekräftigen in diesem Zusammenhang ihre bereits wiederholt geäußerte Kritik an der Förderung von rentablen Investitionen, wie sie aus ihrer Sicht bislang mit dem AFP verbunden sei. Dies stelle in einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung „keinen effizienten Mitteleinsatz” dar. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass in Zukunft auch Betriebe ohne ausreichende Sicherheiten rentable Investitionen durchführen könnten, da nach dem Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiterhin Ausfallbürgschaften angeboten werden sollen. (AgE)
vgl.:
Kein Einvernehmen über Neuausrichtung der Investitionsförderung (19.11.2012)
Landgesellschaften für Erhalt der Regelförderung im AFP (19.11.2012)