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Tierschutzbund fordert Änderung des deutschen Jagdrechts

Gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden hat der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes einzusetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden hat der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes einzusetzen. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von Ende Juni, wonach Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen.


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Vergangene Woche kamen Vertreter aus den Bundesländern zu Beratungen zusammen, um über eine mögliche Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu beraten. Der Tierschutzbund sieht nach dem Gerichtsurteil die Notwendigkeit, das System der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften anzupassen. „Es war schon lange ein Problem, dass Tierliebhaber, Tierschützer und insbesondere Tierschutzorganisationen einer Zwangsbejagung auf ihrem Gelände aus ethischen Gründen nicht widersprechen konnten. Jetzt ist es Zeit, diese antiquierte Regelung abzuschaffen“, so Tierschutzbund-Präsident, Thomas Schröder.


Gemäß dem im Bundesjagdgesetz verankerten Reviersystem seien Grundstücksbesitzer, deren Grundstücksflächen kleiner als 75 ha seien, bisher automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft - ob sie dies wollten oder nicht. Dies bedeute auch, dass man die Jagd auf dem eigenen Grundstück ebenso dulden müsse wie beispielsweise die Errichtung von Hochsitzen. Das Urteil des EGMR habe nun bestätigt, dass die aktuelle Regelung die Eigentumsnutzung übermäßig einschränke.


Die Gerichtsentscheidung stellt nach Ansicht von Schröder im Hinblick auf die Gewissensfreiheit und den durch das Staatsziel Tierschutz verstärkten Gedanken des ethischen Tierschutzes einen Meilenstein dar. Die Bundesregierung und die Vertreter der Bundesländer seien nun gefordert, die Vorgaben des EGMR schnellstmöglich umzusetzen und der Privilegierung der Jägerschaft Grenzen zu setzen. Zukünftig müsse jeder Bürger grundsätzlich nach eigenen ethischen sowie natur- oder tierschützerischen Grundsätzen und aus Aspekten der Sicherheit entscheiden dürfen, wer wann in welcher Weise sein Grundstück betreten dürfe. (AgE)


Lesen Sie dazu aktuell in der top agrar 9/2012:

Das Jagdurteil und die Folgen


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