Das Bundeskartellamt hatte den Fleischfabrikanten Clemens Tönnies im Sommer 2014 eigentlich zur Zahlung von 120 Mio. Euro Strafe wegen illegaler Preisabsprachen verurteilt. Daraus wird nun allerdings nichts, weil Tönnies einen bemerkenswerten Trick angewendet hat.
Das schlitzohrige Konstrukt, dass Tönnies mit seinen Kartellanwälten ausgetüftelt hat, betrifft die Unternehmen Böklunder und Könecke. Tönnies ließ sie nämlich kurzerhand aus dem Handelsregister löschen. Für das Kartellamt bedeutet dies: Bußgelder in Höhe von einmal 70 und einmal 50 Mio. Euro können möglicherweise nicht eingetrieben werden, weil es die beiden Unternehmen rechtlich nicht mehr gibt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Kartellamtschef Mundt bestätigte, dass Tönnies Anwälte ihm mitgeteilt hätten, dass es die beiden juristischen Personen, gegen die sich der Bußgeldbescheid richte, nicht mehr existierten. Die Flinte ins Korn werfen will der Kartellrechtler allerdings nicht. Man werde nun sorgfältig prüfen, „ob die Unternehmen tatsächlich auf diesem Weg ihre Zahlungspflicht umgehen könnten“.
Nach Informationen der FAZ ist dieser Trick nicht neu. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bietet findigen Kartellsündern immer noch große Schlupflöcher, und die würden fleißig genutzt. Immer wieder versuchten Unternehmen, sich durch eine Umstrukturierung zuvor verhängten Bußgeldern zu entziehen. Das gehöre zum Standardrepertoire der Kartellrechtsanwälte. Bisher bekanntestes Beispiel: Die Strafe von 19 Mio. Euro gegen den Versicherungskonzern Gerling, der daraufhin mit HDI fusionierte und so der Zahlung auswich.
Laut der FAZ lässt nun auch der Tönnies-Plan eine Akquisition der vergangenen Jahre in neuem Licht erscheinen. Clemens Tönnies als Privatmann, nicht der Tönnies-Konzern, übernahm die Fleischgruppe Zur Mühlen, zu der Böklunder und Könecke gehören. So fiel es ihm jetzt leicht, diesen Teil des Unternehmens sozusagen abzuwickeln, bevor die Kartellstrafe fällig wurde. Dazu mussten die Produktion und werthaltige Unternehmensteile in andere Gesellschaften verschoben werden. Erst im Dezember hatte sich Zur Mühlen die Heinrich Nölke GmbH (Gutfried) einverleibt, um Gutfried mit Böklunder zu einer neuen Marke zu verschmelzen. Das Kartellamt hatte dagegen keine Einwände erhoben.
Hintergrund
Nach Recherchen des Bundeskartellamtes gab es in der überwiegend mittelständisch geprägten Fleischbranche über viele Jahre illegale Preisabsprachen. Ein Kreis von bis zu zwanzig Männern kam regelmäßig im Hamburger Luxushotel Atlantic zusammen und besprach die Preise für Brühwurst, Salami oder Schinken. Der sogenannte Atlantic-Kreis tagte demnach „seit Jahrzehnten regelmäßig“. Die Rekordstrafe von insgesamt 338 Mio. Euro betraf 21 Unternehmen und auch einzelne Manager.