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Vereinfachungen für den landwirtschaftlichen Schwerverkehr

Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf die Ende Juni 2014 veröffentlichten Vereinfachungen und Vereinheitlichungen zum Großraumschwerverkehr in der Landwirtschaft (GSL) hin. Voraussetzung ist, dass die jetzt in Kraft getretenen neuen Richtlinien in die entsprechenden Erlasse der Länder übernommen werden.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf die Ende Juni 2014 veröffentlichten Vereinfachungen und Vereinheitlichungen zum Großraumschwerverkehr in der Landwirtschaft (GSL) hin. Voraussetzung ist, dass die jetzt in Kraft getretenen neuen Richtlinien der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 70 StVZO) in die entsprechenden Erlasse der Länder übernommen werden.


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Die Erleichterungen für die Praxis bestehen vor allem darin, dass bundeseinheitliche Breiten, Längen, Gewichte und Achslasten von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (lof-Fahrzeuge) für die Erlaubnispflicht von landwirtschaftlichem Großraumschwerverkehr vorgegeben werden. Der landwirtschaftliche Berufsstand hatte solche entbürokratisierenden Richtlinien bereits seit Jahren angemahnt.



Durch die von Bund und Ländern ausgehandelten Empfehlungen können aufwändige Einzel-Genehmigungsverfahren entfallen. Die Ausnahmen betreffen insbesondere die Abmessungen und Gewichte von lof-Fahrzeugen. Das gilt insbesondere für überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Traktoren mit entsprechenden Arbeitsgeräten und relativ große Zuggesamtlängen, wenn die relevanten Erlasse der Länder die Vorgaben so übernehmen bzw. bereits übernommen haben.


Der DBV weist weiter darauf hin, dass neben der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO weiterhin ein Antrag nach § 29 StVZO - Erlaubnisverfahren - bei der zuständigen Verkehrsbehörde vor Ort erforderlich ist.

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