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Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt einige Vorteile

Die steuerlichen Sofortmaßnahmen im geplanten Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung kommen auch den Bauernfamilien zugute, insbesondere durch die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. So kommentierte der Bauernverband den Gesetzentwurf.

Lesezeit: 2 Minuten

Die steuerlichen Sofortmaßnahmen im geplanten Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung kommen auch den Bauernfamilien zugute, insbesondere durch die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. So kommentierte der Bauernverband den Gesetzentwurf. Betriebe, die "Urlaub auf dem Bauernhof" anbieten, würden zudem vom ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Auch erleichterten die verkürzten Haltefristen bei der Erbschaftsteuer die Generationenfolge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Bedauerlich sei jedoch, so der DBV weiter, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bislang keinerlei landwirtschaftsspezifische Anliegen enthält. Von den Nachbesserungen der Unternehmensteuerreform profitierten ausschließlich Großunternehmen und Konzerne. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe zum Wegfall der erbschaftssteuerlichen Verschonung führen", heißt es in der Erklärung. "Dadurch werden innovative Betriebe in ihrer Entwicklung unnötig gehemmt. Zudem könnte durch Abschaffung der neuen Steuererklärungspflicht für ausländische Saisonarbeitskräfte, die erheblichen Mehraufwand, aber keine Steuereinnahmen beschert, ein wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden." Bei den Biokraftstoffen seien die nunmehr vorgesehenen 18 Cent Teilbesteuerung für Biodiesel und Pflanzenöl-Kraftstoffe aus Sicht des DBV viel zu hoch angesetzt. Das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, den Reinkraftstoffmarkt wieder zu beleben, könne damit nicht erreicht werden. Hier seien maximal 10 Cent je Liter vertretbar.

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