In den letzten Tagen sind erste Details der für Oktober angekündigten Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur GAP nach 2013 bekannt geworden. Wie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) mitteilt, sollen bis 2019 alle EU-Staaten auf ein Regionalmodell umsteigen, wie es in Deutschland bereits existiert.
Als neues Element sollen die Direktzahlungen "grüner werden". 30 % der nationalen Mittel, in Deutschland etwa 1,5 Mrd. Euro oder rund 90 Euro/ha, sollen für "Begrünungsmaßnahmen" gewährt werden.
Darunter versteht der Entwurf drei Maßnahmen:
- Landwirte mit mehr als 3 ha Nutzfläche sollen wenigstens drei verschiedene Kulturen anbauen mit einem Anteil der einzelnen Frucht von mindestens 5 bis maximal 70 %.
- Daneben sollen wenigstens 5 % der Nutzfläche ohne Dauergrünland als "ökologische Schwerpunktflächen" nachgewiesen werden.
- Ferner soll für bestehendes Dauergrünland ein Umbruchverbot auf betrieblicher Ebene gelten.
Landwirte in benachteiligten Gebieten sollen einen Zuschlag auf die Zahlungsansprüche erhalten, in einer Größenordnung von etwa 15 Euro/ha.
Oberhalb einer „Basis-Betriebsprämie“ von 150.000 Euro soll gekürzt werden, und zwar in Stufen - um 20 % bis 200.000 Euro, um 40 % bis 250.000 Euro und schließlich um 70 % bis 300.000 Euro. Oberhalb einer Basisprämie von 300.000 Euro soll keine Zahlung mehr erfolgen. Allerdings plant die Kommission, dass die Bruttolohnkosten angerechnet werden können.
Noch ist es zu früh für eine abschließende Beurteilung der Vorschläge, weil viele Details noch unbekannt sind, schränkt der WLV ein. Dennoch warnt der Verband bereits jetzt vor noch mehr Bürokratie bei der Umsetzung der GAP nach 2013. (ad)
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