Die Bundesregierung tut sich mit der Novelle des Baugesetzbuchs schwerer als bislang angenommen. Eine ursprünglich für diese Woche geplante Kabinettsbefassung kam nicht zustande. Dem Vernehmen nach gibt es bislang noch kein Einvernehmen zwischen den Ressorts über den vorliegenden Gesetzentwurf des federführenden Bundesbauministeriums.
Offenbar hat das Bundesumweltministerium nach wie vor rechtliche Bedenken gegen die geplante Neuregelung des Bauens von gewerblichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich. Das Bauministerium will solche Anlagen von der Privilegierung im Außenbereich ausschließen, wenn für sie eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Demgegenüber hält das Umweltressort eine solche Verbindung für rechtlich fragwürdig und beharrt stattdessen auf einer Verknüpfung mit dem Immissionsschutzrecht. Dies würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass der Ausschluss von der Privilegierung bereits bei deutlich niedrigeren Stallgrößen greifen würde als nach den Plänen des Bauressorts. Innerhalb der Unionsfraktion geht man davon aus, dass ein Kabinettsbeschluss „noch vor der Sommerpause” herbeigeführt werden kann.
Der Agrarsprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff, warnte die Bundesregierung davor, das Thema zu verschleppen. „Der politische Handlungsdruck ist enorm”, sagte Ostendorff nach der gestrigen Sitzung des Bundestagsernährungsausschusses. Der Grünen-Politiker bezeichnete die Vorstellungen des Bauministeriums zur Anpassung von § 35 Baugesetzbuch als „nicht weitgehend genug”. (AgE)