Vergangene Woche hat das NRW-Landwirtschaftsministerium einen Erlassentwurf zu immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen veröffentlicht. Im Entwurf wird u.a. definiert, in welchen Fällen die Installation von Abluftreinigungsanlagen notwendig ist.
Große Schweinehaltungsanlagen, z.B. ab 2.000 Mastplätze, sollen demnach nur mit Abluftreinigung genehmigt werden. Zudem müssen bestehende Schweinehaltungsanlagen im oben genannten Größenbereich mit einer zentralen Abluftführung nachgerüstet werden. Weiterhin wird eine verpflichtende Abdeckung von Güllelagerbehälter beschrieben und auf die Bioaerosolproblematik eingegangen.
Nach Ansicht des Bauernverbandes WLV wird mit diesem Erlass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweinehalter stark geschwächt. Nach dem geltenden Bundesimmissionsschutzrecht müsste der Erlass eine differenziertere Antwort auf die Betreiberpflichten eines Schweine- oder Geflügelhalters geben. Dagegen wird elementar verstoßen.
Mehr dazu:
NRW plant Filtervorschrift ab 2000 Mastschweine-Plätzen (23.10.2012)