Das Bundeskartellamt geht also dem Verdacht nach, es habe verbotene Preisabsprachen beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln gegeben. Das beschränke sich nicht auf die Großhandelsebene, sondern gelte auch für das Endkundengeschäft.
Haben sich Händler auf Kosten der Bauern die Taschen voll gemacht? Das weiß zurzeit niemand. Die Kartellwächter haben außer der Bestätigung der Durchsuchungen wenig durchsickern lassen. Und die Betroffenen, die fünf Hauptgenossenschaften, zwei private Großhändler und der DRV, hüllen sich in Schweigen.
Sicher: Vorerst gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Gerüchteküche brodelt. Auf blauen Dunst ist das Kartellamt in Begleitung der Polizei sicher nicht zu den Firmen gefahren. Außerdem sollen zwei Firmen als Kronzeugen fungieren, was ebenfalls nicht gerade dafür spricht, dass es keine Ungereimtheiten gegeben hat.
Je länger sich Agravis, BayWa und Co. wegducken, desto stärker wird das Misstrauen ihrer bäuerlichen Handelspartner. Richtig unangenehm wird es aber, wenn das Kartellamt Absprachen nachweisen kann und hohe Geldstrafen verhängt.
Im Falle des Falles würden die Firmen wohl alles daran setzen, eventuelle Geldstrafen im Tagesgeschäft wieder hereinzuholen. Landwirte würden dann doppelt bezahlen: In der Vergangenheit überzogene Pflanzenschutz-Preise und später die Kartellstrafe. Dann kommt der Handel erst richtig in unruhiges Fahrwasser.
Am besten wäre: Das Kartellamt findet keine Beweise, weil es keine illegalen Absprachen gab.