Unsere Autorin: Christa Niemann, Deutscher Bauernverband (DBV/WLV)
Schweinehalter verlieren bei der Vermarktung zunehmend den Überblick. Durch die Initiative Tierwohl (ITW) und Herkunftskennzeichnungen (5 x D) spaltet sich der Markt, und Schlachter zahlen Zu- bzw. Abschläge auf den VEZG-Preis. Je nach Marktlage werden diese häufig geändert und vernebeln die Sicht. Wie sollen sich Landwirte dabei zurechtfinden?
Wirrwarr statt Klarheit
Bezeichnend sind die Vorgänge bei ITW-Tieren mit deutscher Geburt (5 x D) seit Jahresanfang:
Beispiel Tönnies: Anfang des Jahres zahlte das Unternehmen für ITW-Tiere mit deutscher Geburt (5 x D) 1 Cent pro kg SG Zuschlag. Für die übrigen ITW-Tiere blieb die Auszahlung unverändert. Zusätzlich wurde der Treuebonus um 0,50 € pro Tier auf 1 € erhöht, der nach Ablauf eines Jahres gezahlt wird. Seit dem 7. Februar zieht Tönnies nun für nicht-ITW-Tiere 1 Cent pro kg ab. Und seit dem 19. Mai zieht der Konzern nun auch für alle ITW-Schweine 1 Cent ab (siehe Übersicht).
Beispiel Westfleisch: Für ITW-Tiere mit 5 x D zahlt das Unternehmen seit Januar 1 Cent pro kg mehr. Gleichzeitig hat Westfleisch aber den generellen Zuschlag von 1 Cent pro kg SG für alle Schweine gestrichen.
Selbst Vermarktungsprofis verlieren hier den Überblick, zumal Landwirte über Änderungen meist nicht direkt informiert werden. Schlachter schreiben i. d. R. nur die Viehhändler an, die wiederum neue Varianten erfinden. Mal heißt es „Abzug ITW“ und mal stecken Zu- oder Abschläge im Basispreis.
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Mehr Klarheit
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