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PLH stark nachgefragt

Seit dem 4. Januar 2016 können Anträge zur Privaten Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch gestellt werden. In den ersten vier Tagen nach dem Start wurden bereits Kontrakte über mehr als 32.000 t geschlossen, berichtet der DRV. Die meisten Kontrakte belaufen sich über eine Laufzeit von 90 Tagen (68,2 %).

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 4. Januar 2016 können Anträge zur Privaten Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch gestellt werden. In den ersten vier Tagen nach dem Start wurden bereits Kontrakte über mehr als 32.000 t geschlossen, berichtet der DRV. Die meisten Kontrakte belaufen sich über eine Laufzeit von 90 Tagen (68,2 %). In der Kategorie „legs boned“ wurden mehr als die Hälfte (53 %) der Gesamtmenge eingelagert. Deutschland (25 %) und Spanien (26,3 %) lagerten in der 1. Woche die meiste Menge ein. Die Fördergelder liegen je nach Teilstück und Lagerdauer zwischen 250 Euro/t und 364 Euro/t. Im Vergleich zur letzten PLH-Maßnahme, die am 9. März 2015 begann und knapp zwei Monate dauerte, wurden die Beihilfesätze pauschal um rund 20 % erhöht.





In der zuletzt am stärksten in Anspruch genommenen Kategorie 3 für Teilstücke wie Schinken, Schultern, Kotelettstränge und Nacken ohne Knochen werden für die Lagerdauer von 90 Tagen 281 Euro/t und für 150 Tage 305 Euro/t gezahlt. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, Zuschüsse für die Einlagerung von Schweinespeck mit oder ohne Schwarte zu erhalten. Die Lagerbeihilfe in dieser Kategorie liegt je Tonne für 90 Tage bei 168 Euro/t, für 120 Tage bei 175 Euro und für 150 Tage bei 182 Euro. Schweinespeck war eines der Hauptexportprodukte für den russischen Markt. Die von Moskau verhängte Einfuhrsperre für EU-Herkünfte sorgte für starken Preisdruck bei diesem Erzeugnis.


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Für Marktteilnehmer besteht zudem die Möglichkeit, Schweinefleisch nach Ablauf einer Zweimonatsfrist frühzeitig auszulagern, wenn die Ware in den Drittlandexport geht. Der ursprünglich zugesagte Beihilfebetrag für die vorher vereinbarte Einlagerungsperiode von drei, vier oder fünf Monaten wird dann entsprechend um die in der Durchführungsverordnung veröffentlichten Tagessätze gekürzt. Die Beihilfeanträge zur PLH müssen sich auf eine Mindestmenge von 10 t bei knochenloser Ware beziehungsweise auf 15 t bei Schweinefleisch mit Knochen beziehen. Zudem muss eine Sicherheit von 20 % des Beihilfebetrages geleistet werden.

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