Eine Versachlichung der öffentlichen Debatte um Warentermingeschäfte haben die Spitzenverbände der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft gefordert. Die Regulierung von Warentermingeschäften, die derzeit in "Trilogverhandlungen" zur neuen EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) von Ministerrat, Parlament und Kommission diskutiert werde, müsse sich an der Situation auf den EU-Agrarmärkten und dürfen sich nicht an unbewiesenen Vermutungen orientieren, betonten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie plädieren für maßvolle Regelungen für Warenterminmärkte im Rahmen der EU-Finanzmarktreformen, damit diese „sich angemessen entwickeln können und nicht im Ansatz erstickt werden”. Dabei sei mehr Transparenz über Positionen und Marktteilnehmer durchaus sinnvoll, damit die Akteure über umfassende Informationen für ihre Kauf- und Verkaufsentscheidungen verfügten.
Positionslimits, die die Absicherungsmöglichkeiten für die Branche einschränkten, würden zum gegenwärtigen Entwicklungsstand in der EU abgelehnt, stellten DBV, DRV und BVE klar. Sie wiesen darauf hin, dass Landwirte, Händler und Nahrungsmittelhersteller mittel- oder unmittelbar Termingeschäfte zur Absicherung von Preisschwankungen bei Agrarrohstoffen nutzten. Damit dieses Absicherungsinstrument funktioniere, seien Finanzakteure notwendig, die für ausreichend Liquidität an den Märkten sorgten. Ein Ausschluss dieser Akteure vom Handelsgeschehen - wie von einigen Nichtregierungsorganisatoren gefordert - würde die Preisabsicherungsmöglichkeiten für die Agrar- und Ernährungsbranche erheblich verschlechtern und letztlich in Frage stellen. AgE