Der Antrag Bayerns, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre zu verschieben, ist im Agrarausschuss des Bundesrates gescheitert. Nach Informationen aus verschiedenen Quellen fand sich keine Mehrheit für die Fristverlängerung. Auch verschiedene Änderungsanträge sind nicht erfolgreich gewesen.
Damit sind die Chancen, dass deutsche Ferkelerzeuger auch nach dem 1.1.19 ihre Ferkel nach bisheriger Vorgehensweise kastrieren dürfen, weiter gesunken. Bayern und andere Länder haben allerdings noch die Möglichkeit, das Thema direkt über einen sogenannten Plenarantrag in der Sitzung des Bundesrats am 21. September zur Abstimmung zu bringen.